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Startseite › Aktuelles › News › EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter

EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter

7. August 2025

Der Österreichische Behindertenrat übermittelte Maßnahmenvorschläge an die EU-Kommission.

EU-Flagge weht im Wind vor blauem Himmel, Foto: Unsplash/Alexey Larionov

Die EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter – Frauen mit Behinderungen

Die „EU-Gender-Equality-Strategy“ soll die Gleichstellung der Geschlechter in der Europäischen Union vorantreiben. Die aktuelle Strategie läuft noch bis Ende 2025 und hat schon einige Verbesserungen vorangebracht. Laut EU-Kommission wurden durch politische Maßnahmen wie Rechtsvorschriften, Gender-Mainstreaming (Einbeziehung des Aspekts Geschlechtergleichstellung in alle Politikbereiche), sowie besondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen beispielsweise höhere Berufstätigkeit, sowie höhere Bildungsabschlüsse von Frauen innerhalb der EU erzielt. (Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter – Europäische Kommission)

Für die neue Strategie (2026-2030) können auch zivilgesellschaftliche Organisationen Maßnahmen vorschlagen. Da Frauen mit Behinderungen noch immer oftmals nicht in allen allgemeinen Maßnahmen für Frauen mitgedacht werden, hat der Österreichische Behindertenrat die Chance, Input zu verfassen, genutzt, und folgende Maßnahmenvorschläge an die EU-Kommission übermittelt:

  • „Disability-Mainstreaming“:
    Die Berücksichtigung der Perspektive von Frauen mit Behinderungen in allen allgemeinen frauenpolitischen Maßnahmen.
  • Statistische Daten:
    Die Erfassung statistischer Daten, die nach Geschlecht und Behinderung aufgeschlüsselt sind, ist unerlässlich, um Barrieren, Diskriminierungen und Gefahren denen Frauen mit Behinderungen ausgesetzt sind, sichtbarer zu machen. Diese Sichtbarmachung ist wichtig, um die Notwendigkeit politischer Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen (Gewaltprävention, Sensibilisierung, Zugänglichkeit von Opferhilfsdiensten usw.) zu untermauern.
  • Frauen mit Behinderungen im Ergebnisbericht:
    Aufnahme der Rechte von Frauen mit Behinderungen in den Ergebnisbericht des EU-Gender-Aktionsplans.
  • Klimapolitik:
    Einbeziehung von Behinderung und Geschlecht in die EU-Klimapolitik sowie nach Geschlecht und Behinderung aufgeschlüsselten Daten in den nationalen Klimaberichten, da diese Gruppen unverhältnismäßig stark von der Klimakrise betroffen sind.
  • Gesundheitsfürsorge:
    Vorschlag eines EU-weiten Rechtsrahmens, der garantiert, dass alle medizinischen Eingriffe die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person erfordern -auch jene von Frauen und Mädchen mit Lernschwierigkeiten und/oder psychosozialen Behinderungen.
  • Zwangssterilisation:
    Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in der EU noch immer oftmals von Zwangssterilisation betroffen. Deshalb braucht es politische Maßnahmen, (etwa eingebettet in eine künftige EU-Richtlinie), die die Zwangssterilisation ausdrücklich als eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt und der Folter kriminalisierenund mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften (UN-BRK, CEDAW und Istanbul-Konvention) nicht in Einklang zu bringen sind.
  • Erwerbsarbeit:
    Durchsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in allen Mitgliedstaaten. Noch immer erleben Frauen mit Behinderungen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt. Sei es bei der Erlangung oder beim Erhalt einer Arbeitsstelle.
  • EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie:
    Annahme der vorgeschlagenen EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Ziel der Anti-Diskriminierungsrichtlinie ist nämlich der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von: Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsmarktes. Etwa im Zugang zu Bildung, Gesundheit, sozialer Sicherheit, Wohnraum und Dienstleistungen. Derzeit schützt das EU-Recht lediglich vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bleibt – Österreichischer Behindertenrat).
  • Stärkung von Gleichstellungsgremien:
    In Österreich ist das beispielsweise die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

von Gudrun Eigelsreiter

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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