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Startseite › Aktuelles › News › Fachstelle Normungsbeteiligung

Fachstelle Normungsbeteiligung

15. Dezember 2022

Die Fachstelle Normungsbeteiligung soll ab Jänner 2023 das Normungsgeschehen beobachten.

Barrierefreier Eingang mit Rollstuhl-Symbol

Die neue Fachstelle ermöglicht die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Normung.

Im Nationalrat wurde am 14. Dezember 2022 einstimmig die Einrichtung einer „Fachstelle Normungsbeteiligung“ zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucher*innen sowie von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Normen beschlossen.

Damit Menschen mit Behinderungen Waren und Dienstleistungen nutzen und konsumieren können, müssen diese barrierefrei gestaltet sein. Nahezu alle Produkte unterliegen dabei gewissen Normen, um standardisierte Qualität und Sicherheit gewährleisten zu können. Vertreter*innen des Verbraucher*innenschutzes beziehungsweise von Menschen mit Behinderungen waren bislang in Normungsgremien nur in geringem Ausmaß vertreten. „Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Gesetzesentwurf zur Einrichtung der Fachstelle Normungsbeteiligung wird langfristig eine Beteiligung dieser Gruppen in der Normung ermöglicht“, begrüßt Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, den diesbezüglichen Beschluss in der gestrigen Sitzung des Nationalrats.

Die Fachstelle Normungsbeteiligung soll ab 1. Jänner 2023 als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes eingerichtet werden. Einen Arbeitsschwerpunkt der künftig im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument*innenschutz angesiedelten Fachstelle sollen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit bilden.

Die personell deutlich aufgestockte Fachstelle wird weiterhin mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Österreichischen Behindertenrat zusammenarbeiten. Zudem werden Expert*innen in nationale und internationale Normungsgremien entsendet.  Die Fachstelle Normungsbeteiligung  wird auch für das Monitoring der Normenentwicklung und Grundlagenforschung zuständig sein.

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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