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Startseite › Aktuelles › News › Gesetzespaket bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Gesetzespaket bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

27. Juni 2024

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt ein Gesetzespaket, das den Sozialausschuss passierte.

Außenaufnahme Österreichisches Parlament
Foto: Kerstin Huber-Eibl

Verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt ein Gesetzespaket, das am 27. Juni 2024 den Sozialausschuss des Nationalrats passierte. Es sieht unter anderem vor, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken und den Österreichischen Behindertenrat mit jährlich EUR 870.000 finanziell abzusichern. Zudem sollen Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines bzw. einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet werden. Auch bürokratische Erleichterungen bei der Beantragung eines Behindertenpasses sind Teil des Pakets. Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, wiewohl sich die Opposition nicht ganz zufrieden zeigte.

Konkret sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vor, das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz zu novellieren. Demnach soll der Bundesbehindertenbeirat künftig nicht nur das Sozialministerium, sondern die gesamte Regierung beraten und in sämtlichen Belangen gehört werden, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Zahl der Beiratsmitglieder aufgestockt. Da jedes Ministerium in Hinkunft einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in den Beirat entsendet, wird auch die Zahl der Vertreter*innen von Menschen mit Behinderung paritätisch angehoben. Zudem wird innerhalb des Beirats eine Kommission eingerichtet, die für die Vorbereitung von Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen zuständig sein wird. Sie soll insbesondere aus Interessenvertreter:innen, Betroffenen und dem Behindertenanwalt bzw. der Behindertenanwältin bestehen.

Regionalstellen der Behindertenanwaltschaft

Eine Aufwertung erfährt auch die Behindertenanwaltschaft, die eine wichtige Beratungs- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung bei Diskriminierungserfahrungen ist. So soll die Behindertenanwältin bzw. der Behindertenanwalt diese Funktion in jedem Fall hauptberuflich ausüben. Zudem können künftig Regionalstellen eingerichtet werden, wobei solche den Erläuterungen zufolge vorerst in Wien, Salzburg und Graz geplant sind. Dadurch soll der Zugang zur Behindertenanwaltschaft niederschwelliger werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Behindertenanwältin bzw. der Behindertenanwalt bei vermuteten Diskriminierungen auch im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen kann. Sowohl die Funktionsperiode des Bundesbehindertenbeirats als auch jene der Behindertenanwältin bzw. des Behindertenanwalts werden von vier auf fünf Jahre verlängert.

Um Menschen mit Behinderung administrativ zu entlasten, soll bei der Beantragung eines Behindertenpasses in Bezug auf das erforderliche Lichtbild künftig vorrangig auf bestehende Datenbanken zugegriffen werden. Auch eine Vereinfachung bei der Identitätsfeststellung ist vorgesehen.

Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes

Mit der Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes werden nicht nur die bereits bestehenden Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien gesetzlich verankert. Auch Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmer*innen beschäftigen, sollen einen Barrierefreiheitsbeauftragten bzw. eine Barrierefreiheitsbeauftragte ernennen müssen. Darüber hinaus wird in Reaktion auf eine divergierende Rechtsprechung von OGH und VwGH gesetzlich klargestellt, dass ein Behindertenpass alleine noch keine Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin zum Kreis der begünstigen Behinderten begründet. Weitere geplante Änderungen betreffen die gesetzlichen Vorgaben für Integrative Betriebe.

Mit dem Beschluss des Koalitionsantrags gelten eine gemeinsame Gesetzesinitiative der drei Oppositionsparteien zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft und ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend die sprachliche Anpassung von Sozialgesetzen als miterledigt. Man habe mit dem vorliegenden Entwurf einen ersten Schritt zur Beseitigung fragwürdiger Formulierungen gemacht, hielt NEOS-Abgeordnete Fiedler fest.

Forderungen der Opposition

Weitere neun Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden vertagt. Sie betreffen die Einrichtung eines Inklusionsfonds, die gesetzliche Verankerung eines Mindestlohns für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, die Erhöhung und künftige Valorisierung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung, einheitliche Einstufungskriterien für die Gewährung von Begünstigungen, Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung bei der Strompreisbremse, die Gewährung von Kilometergeld für Fahrten zu Therapieeinrichtungen, die umgehende Einrichtung von „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderung in den drei Bereichen Hilfsmittel und Heilbehelfe, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie persönliche Assistenz, sowie die Vorlage von Umsetzungsberichten zum alten und zum neuen „Nationalen Aktionsplan Behinderung“.

Keine Einigung mit Ländern über Inklusionsfonds

Was den Koalitionsantrag betrifft, betonte Heike Grebien (Grüne), dass dieser wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringe. Ihr sei aber klar, dass noch einiges zu tun sei, erklärte sie. Bedauert wurde von ihr, dass man sich mit den Ländern nicht auf einen Inklusionsfonds einigen habe können. Der Bund stelle aber 100 Mio. € für verschiedene Pilotprojekte bereit, auch für das Projekt „One-Stop-Shop“.

Auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch klagte, dass vieles an den Ländern scheitere. Das sei „manchmal sehr frustrierend“, meinte sie. Zum Gesetzentwurf der Koalitionsparteien kündigte sie die Zustimmung der FPÖ an, wiewohl sie die Aufstockung der Mitglieder des Bundesbehindertenbeirats kritisch sieht. Ihrer Meinung nach besteht durch die künftige Größe des Gremiums die Gefahr, „dass noch mehr zerredet wird“.

Verena Nussbaum (SPÖ) wertete es demgegenüber als positiv, dass man erkannt habe, dass Verbesserungen für Menschen mit Behinderung eine Querschnittsmaterie seien. Auch sonst würden einige längst überfällige Punkte umgesetzt. Kritik übte sie allerdings daran, dass es – trotz einer Entschließung des Nationalrats – noch immer keinen One-Stop-Shop für Menschen mit Behinderung gebe. Das wäre eine wichtige Unterstützung für Betroffene, unterstrich sie.

Von sinnvollen Änderungen sprach Fiona Fiedler (NEOS). Mit dem Gesetzesantrag würden auch viele alte Forderungen ihrer Fraktion umgesetzt, etwa was die Fotobeibringung betrifft. Was das Vorhaben „Lohn statt Taschengeld“ betrifft, mahnte Fiedler auch eine Lösung für jene Menschen mit Behinderung ein, die in den Werkstätten verbleiben.

Insgesamt hat der Sozialausschuss über 42 Tagungsordnungspunkte verhandelt und dabei grünes Licht für zehn Gesetzesvorlagen, eine Bund-Länder-Vereinbarung sowie ein internationales Abkommen gegeben. Zudem hielten die Abgeordneten ein Hearing über ein Volksbegehren zur besseren Bezahlung von Pflegekräften ab.

Quelle: Parlamentskorrespondenz

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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