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Startseite › Aktuelles › News › Kärnten: Ausweitung persönlicher Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Kärnten: Ausweitung persönlicher Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen

14. Januar 2026

In Kärnten wird das Kontingent von Persönlichen Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen von 6.000 auf 9.000 Stunden erhöht.

2 Frauen bereiten in einer Küche eine Mahlzeit zu; Foto: Unsplash/Land O'Lakes, Inc.

In der ersten Regierungssitzung des Jahres 2026 am 13. Jänner berichtete der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser über aktuelle Beschlüsse der Landesregierung. Dabei ging es um Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen im Alltag. Im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes wurde beschlossen, die Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen auszubauen.

Die bisher geförderten 6.000 Stunden werden im Jahr 2026 auf 9.000 Stunden erhöht. Für diese Maßnahme stellt das Land Kärnten 380.000 Euro zur Verfügung.

Landeshauptmann Peter Kaiser hielt dazu fest: „Mit dem Akt von Landesrätin Beate Prettner wird sichergestellt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen möglichst lange möglichst selbständig und abseits von Pflegeeinrichtungen leben und damit ihre Lebensqualität erhalten können.“ Er verwies außerdem darauf, dass durch die Ausweitung der Assistenz stationäre Aufenthalte zumindest hinausgeschoben werden können.

Persönliche Assistenz in Kärnten

Die Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen wird in Kärnten seit 2022 gefördert. Träger des Angebots ist die gemeinnützige Organisation BMKz Assistenz. Die Unterstützung richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen und hilft im täglichen Leben.

Leistungen

Die Persönliche Assistenz umfasst Begleitung und Unterstützung im Haushalt, bei Arztbesuchen, bei Behördenwegen, bei sportlichen Aktivitäten, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen, bei Mobilität und bei der Körperhygiene.

Anspruch

Anspruch auf Persönliche Assistenz haben Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung. Für jede in Anspruch genommene Assistenzstunde wird ein Selbstbehalt von 4,15 Euro berechnet. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden mit 50 Prozent Aufschlag verrechnet.

Ablauf

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Betroffene durch die Mitarbeiter*innen von BMKz Assistenz ausführlich beraten. Das Ausmaß der benötigten Assistenz wird gemeinsam festgelegt. Das BMKz unterstützt bei der Auswahl geeigneter Assistent*innen und der Erstellung eines Assistenzplans. Weitere offene Fragen werden direkt beantwortet.

Steigende Nachfrage

Der Bedarf an Persönlicher Assistenz ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 standen 6.000 Stunden zur Verfügung. Dieses Kontingent war bereits im Spätsommer vollständig vergeben. Im selben Jahr wurde die Persönliche Assistenz für 43 Personen bewilligt. Im Jahr 2024 nutzten 19 Personen dieses Angebot.

Aufgrund dieser Entwicklung beschloss die Landesregierung in der Sitzung am 13. Jänner 2026 eine Erhöhung der Stunden um 50 Prozent auf insgesamt 9.000. Landesrätin Prettner informierte dazu: „Aufgrund des steigenden Bedarfs stocken wir die Leistungsstunden in diesem Jahr auf 9.000 auf.“

Finanzierung und Personal

Mit der Erhöhung der Assistenzstunden wird auch das Personal ausgeweitet. Die Zahl der Vollzeitstellen steigt von 4,75 auf 6,16. Das Land Kärnten unterstützt den Träger BMKz Assistenz mit einem Zuschuss zu den laufenden Kosten.

Die Mittel erhöhen sich im Jahr 2026 um 105.000 Euro. Insgesamt stehen für die Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen 380.000 Euro zur Verfügung.

Abschließend betonte Landesrätin Prettner: „Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen früh und einfach Unterstützung bekommen, können Aufenthalte im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden.“

Service-Link

BMKz Assistenz

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