• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
      • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat
    • Fachkonferenz 2026: Gewalt
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Oviedo Konvention

Oviedo Konvention

11. April 2025

Oviedo-Konvention und Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Schutz von Menschen mit psychischen Störungen

Kathedrale von Oviedo, darüber ist folgender Text gelegt: "Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin * Oviedo, 4.IV.1997"

Die Oviedo-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin. Der vollständige Titel lautet „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“. Das Ziel der Oviedo Konvention ist es, die Bedürfnisse des Menschen über das Interesse der Gesellschaft und der Wissenschaft zu stellen. Oviedo Convention and its Protocols – Human Rights and Biomedicine

Die Oviedo Konvention hat einige Zusatzprotokolle. Das Zusatzprotokoll über die Würde von Menschen mit psychischen Störungen ist eines der umstrittensten.

Warum ist der Zusatzprotokoll-Entwurf über die Würde von Menschen mit psychischen Störungen im Hinblick auf unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung problematisch?

Der Entwurf zielt auf unfreiwillige Behandlung und Unterbringung in der Psychiatrie ab. Das heißt, es braucht nicht das Einverständnis der betreffenden Personen, die in die Psychiatrie eingewiesen werden sollen. Sie können also auch dazu sowie zu medikamentöser Behandlung gezwungen werden. (deutsche Übersetzung des Zusatzprotokoll-Entwurfs)

Hier würde also ein medizinisches Modell von Behinderung und eben kein modernes, menschenrechtliches Modell von Behinderung propagiert werden. Dies steht im Widerspruch zur UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen). UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Fakultativprotokoll

Der Europarat diskutiert bereits seit dem Jahr 2014 diesen Entwurf, denn innerhalb des Europarats gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen. Auch das EDF (Das Europäische Behindertenforum), Mental Health Europe argumentieren und lobbyieren bereits seit über 10 Jahren gegen diesen Entwurf, da er die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschränkt. Hierzu wurde auch eine eigene Kampagne ins Leben gerufen. #WithdrawOviedo: Ending coercion in mental healthcare

Auch ein Zusammenschluss von Menschenrechtsexpert*innen (darunter auch Gerad Quinn – früherer UN-Sonderberichterstatter über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) forderte den Europarat bereits im Jahr 2021 auf diesen Entwurf nicht anzunehmen: „Der Europarat hat jetzt die einmalige Gelegenheit, sich von altmodischen Zwangsansätzen in Bezug auf die psychische Gesundheit zu verabschieden und konkrete Schritte zur Förderung unterstützender psychiatrischer Dienste in der Gemeinschaft und zur Verwirklichung der Menschenrechte für alle ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu unternehmen. Wir fordern den Europarat auf, Teil der Zukunft zu sein.“ UN Rights experts call on Council of Europe to stop legislation for coercive mental health measures | OHCHR

Aufgrund der starken internationalen Kritik an diesem Entwurf wurde die Entscheidung darüber bis Ende 2024 ausgesetzt. Seit April 2025 wird der Entwurf wieder im Europarat und in seiner Parlamentarischen Versammlung (PACE) diskutiert.

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats

Deshalb hat der Österreichische Behindertenrat in Absprache mit dem EDF eine Stellungnahme an alle österreichischen Abgeordneten des PACE-Ausschusses des Europarats, sowie des SOC-Ausschusses gesendet mit der Bitte, diesen Entwurf abzulehnen. (Brief an PACE-Vorsitzenden Martin Graf – Oviedo Zusatzprotokoll)

Der Europarat ist eine europäische Menschenrechtsorganisation. Er wurde nach dem zweiten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa und darüber hinaus zu fördern. Seine Entscheidungen, Meinungen, Dokumente und Konventionen haben eine Vorbildwirkung. Umso schlimmer wäre die Annahme des aktuellen Zusatzprotokoll-Entwurfs.

von Gudrun Eigelsreiter

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Sujet UNIKATE 2026 Preisverleihung: Foto Preisträger*innen 2025

UNIKATE Preisverleihung 2026: Anmeldung und Programm

28. August 2026

Am 14. September findet bereits zum 15. Mal die UNIKATE Preisverleihung statt.

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Jahreskonferenz 2026

30. Juli 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Illustration zeigt zwei gedruckte Ausgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

20 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Was hat sich verändert?

31. August 2026

Organisationen von Menschen mit Behinderungen sind eingeladen, sich bis 15. September 2026 an einer internationalen Umfrage zu beteiligen.

Bild des UN-Logos und folgender Text: Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen). Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

UN-BRK Art. 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ – Stellungnahme

30. Juli 2026

Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 9 zu Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Risikosituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen

Eine Frau sitzt mit überkreuzten Beinen und hält einen gedruckten Bericht mit dem Titel „10. Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zu CEDAW“ in den Händen. Auf dem Cover ist das Logo des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zu sehen.

CEDAW-Prüfung: Rechte von Frauen mit Behinderungen im Fokus

20. Mai 2026

Der Österreichische Behindertenrat beteiligte sich an der aktuellen CEDAW-Staatenprüfung und machte auf bestehende Herausforderungen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufmerksam.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat