Was ist CEDAW?
CEDAW, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, ist ein zentrales internationales Abkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten – darunter Österreich, welches die Konvention 1982 ratifiziert hat – dazu, die Rechte von Frauen und Mädchen umfassend zu schützen und Diskriminierung aktiv zu beseitigen. Wie bei der UN-Behindertenrechtskonvention findet auch im Rahmen von CEDAW alle fünf bis zehn Jahre eine Staatenprüfung statt, die in konkrete Handlungsempfehlungen des UN-Ausschusses mündet.
Zivilgesellschaftsbericht des Österreichischen Behindertenrats
Im Zuge des aktuellen Prüfzyklus hat der Österreichische Behindertenrat im Jänner 2025 einen Zivilgesellschaftsbericht an das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen übermittelt. Darin wurden die Lebensrealitäten von Mädchen und Frauen mit Behinderungen in zentralen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Beschäftigung und Familie umfassend dargestellt.
Im Februar 2025 tagte das UN-Komitee in Genf. Der Österreichische Behindertenrat war vor Ort vertreten, um die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen auch mündlich zu erläutern und ergänzende Fragen zu beantworten.
„List of Issues“: Zentrale Fragen an Österreich
Im März 2025 veröffentlichte das UN-Komitee die sogenannte „List of Issues“. Dabei handelt es sich um einen detaillierten Fragenkatalog an den Staat Österreich, der grundsätzlich innerhalb eines Jahres beantwortet werden muss. Neben dem Bericht des Österreichischen Behindertenrats flossen auch weitere zivilgesellschaftliche Beiträge, etwa vom Klagsverband, in diese Frageliste ein.
Es ist gelungen, dass zahlreiche Anliegen aus den eingereichten Berichten berücksichtigt wurden. Der Ausschuss richtete damit gezielte Fragen zur tatsächlichen Umsetzung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich an den Staat.
Der Staat Österreich hat diese 25 Fragen nun beantwortet. Der Staatenbericht orientiert sich strukturell an der Frageliste des UN-Komitees und behandelt Themen wie beispielsweise Zugang zum Recht, Gewalt gegen Frauen, Arbeit und Gesundheit. Eine Frage (Frage 21) widmet sich ausdrücklich Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Maßnahmen Österreichs in Bezug auf den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, die Einbindung in Gleichstellungsstrategien und -programme, den barrierefreien Zugang zu Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen, Strategien zur Deinstitutionalisierung sowie den Zugang zu einer barrierefreien Gesundheitsversorgung.
Österreichs Antworten und Einordnung: Kritische Bewertung der Inhalte
In der Analyse des Staatenberichts zeigt sich im Hinblick auf den Themenkomplex Frauen und Mädchen mit Behinderungen, dass vor allem bestehende Strategien, Projekte und Nationale Aktionspläne angeführt werden, während eine vertiefte Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Herausforderungen in der Praxis weitgehend fehlt. So bleibt etwa die Frage nach konkreten Maßnahmen im Hinblick auf eine umfassende Deinstitutionalisierungsstrategie unbeantwortet.
Auch im Bereich Gesundheit werden die Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen mit Behinderungen nur unzureichend berücksichtigt. Es wird lediglich der Aktionsplan Frauengesundheit erwähnt, eine konkrete Auseinandersetzung mit bestehenden Barrieren – etwa im Bereich der gynäkologischen Versorgung in Österreich – erfolgt jedoch nicht.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Bericht zwar eine Vielzahl an Programmen und Initiativen darstellt, die bestehenden strukturellen Herausforderungen – insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen – jedoch kaum abbildet.
Ausblick: Nächste Schritte im CEDAW-Prozess
Die Zivilgesellschaft hat nun die Möglichkeit, umfassend auf den Staatenbericht zu reagieren. Auch der Österreichische Behindertenrat wird hierzu eine Stellungnahme ausarbeiten und einbringen; dies ist für Herbst/Winter 2026 vorgesehen. Der Zivilgesellschaftsbericht dient dabei als wichtige Vorbereitung für die eigentliche Staatenprüfung.
Die Staatenprüfung mit den anschließenden Handlungsempfehlungen des UN-Komitees wird voraussichtlich im Februar 2027 stattfinden. Der Zivilgesellschaftsbericht ist rund vier Wochen vor der Prüfung beim UN-Komitee einzureichen und stellt eine zentrale Grundlage für die Bewertung der Umsetzung von CEDAW in Österreich dar.
Service Link
10. Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zu CEDAW (PDF)
Von Victoria Biber