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Startseite › Aktuelles › News › Licht ins Dunkel Jubiläumsfonds

Licht ins Dunkel Jubiläumsfonds

23. Mai 2022

Inklusive Leuchtturmprojekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung werden über einen längeren Zeitraum finanziert.

Licht ins Dunkel Jubiläumsfonds

Licht ins Dunkel hat einen Jubiläumsfonds in Gesamthöhe von 10 Millionen Euro eingerichtet hat. Über diesen sollen inklusive Leuchtturmprojekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung über einen längeren Zeitraum finanziert werden.

Der Fokus bei Förderungen über den Jubiläumsfonds soll auf Sozialraum-Projekte für Menschen mit Behinderungen und/oder sozioökonomischer Benachteiligung gerichtet werden, um sich von den herkömmlichen Licht ins Dunkel-Projektförderungen abzuheben und den inhaltlichen Schwerpunkt – weg von Segregation, hin zu Inklusion – zu setzen. Licht ins Dunkel kann gemeinnützigen Organisationen Zuzahlungen gewähren, deren Satzungen die Unterstützung der in § 2 der Vereinsstatuten von Licht ins Dunkel genannten Personengruppen als Zielsetzungen beinhalten und sie mit diesen Geldmitteln tatsächlich und nachvollziehbar mildtätig sind. Die Zielgruppen sind dementsprechend Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligte Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Einreichkategorien

  • Bildung
  • Arbeitswelt
  • Kunst, Kultur, Freizeit und Sport
  • Peer-Beratung und Interessenvertretung / Selbstvertretung
  • Empowerment und Gewaltschutz für Mädchen / Frauen mit Behinderungen
  • Sozialraum, Gemeinwesenarbeit

Einreichkriterien

  • Der Fokus des Projekts liegt auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID und fördert die wertschätzende Begegnung mit Menschen mit körperlichen, intellektuell-kognitiven, psychischen und/oder Sinnes-Behinderungen sowie von psychosozial bzw. sozioökonomisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  • Das Leuchtturmprojekt hat eine inklusive Wirkung in zumindest einer Einreichungskategorie und setzt im Sozialraum an.
  • Das Projekt fördert die gesellschaftliche Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe und vermittelt bedarfsgerechte Unterstützung.
  • Das Projekt befähigt Menschen mit Behinderungen und sozioökonomischer Benachteiligung, sich zu entfalten und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
  • Der Träger schafft Voraussetzungen, bestehende Kooperationen zu erweitern bzw. neue zu entwickeln und damit das Projekt langfristig abzusichern.
  • Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Einreichfrist noch nicht abgeschlossen.
  • Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch, Ziele und Projektschritte sind klar beschrieben. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor. Allfällige Projektpartner*innen müssen genannt werden.
  • Es wird eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt.  Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben sind gegeben. Die Relation zwischen Projektziel und Kosten stehen in einem sinnvollen und ausgewogenen Verhältnis.
  • Eine Einreichung bei LID schließt keine Bewerbungen bei anderen Förderstellen aus. Das muss jedoch transparent angegeben und am Formblatt ausgewiesen werden.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, mit Schulen, mit der Gemeinde, dem Land, der Wirtschaft und mit sonstigen Partnern soll gesucht werden.
  • Das Projekt soll eine Entwicklungsperspektive aufweisen und Nachhaltigkeit bewirken.
  • Das Projekt verfolgt neue soziale / inklusive Lösungsansätze.
  • Partizipatives Einbeziehen der jeweiligen Zielgruppe in Planung und Umsetzung des Projekts.
  • Der Projektträger schafft Voraussetzungen, um eine mediale Berichterstattung entsprechend Zeitplanung und Meilensteinen zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Nicht auf Gewinn gerichteter Projektträger
  • Satzungen entsprechend dem Vereinszweck (§ 2 Statuten) von LID
  • Offenlegung der Finanzgebarung und der Herkunft der Mittel
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
  • Verwendung der Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke
  • Fokus auf einer oder mehreren Zielgruppen gemäß § 2 der Statuten von LID
  • Finanzierungsplan in Meilensteinen sowohl für die ersten 3 Jahre, bei denen eine Förderung durch LID in Anspruch genommen wird, als auch ein Plan für die Jahre 4 und 5
  • Der Projektstart soll innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung erfolgen
  • Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung allfälliger Förderungen durch LID
  • Das Diversitätsbewusstsein wird innerhalb der Trägerorganisation sowie im eingereichten Projekt mit illustrativen Beispielen untermauert.

Bereiche, die NICHT von Licht ins Dunkel gefördert werden

  • Anschaffung von nicht projektbezogener Infrastruktur (für den normalen Bürobetrieb)
  • Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
  • Laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
  • Alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.)
  • Merchandising aller Art
  • Projekte, die der Gewinnerzielung dienen

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreichung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine nähere Beschreibung des Projekts – unter Hervorhebung der Zielsetzungen und des inklusiven Aspekts – mit den zu erwartenden Wirkungen auf die Personen bzw. das gesellschaftliche Umfeld
  • Projektbeschreibung auch in einfacher Sprache
  • ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung und etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen sowie eine Prognose für die Jahre 4 und 5 nach der 3-jährigen LID-Förderung
  • ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen / Ausgaben / Baumaßnahmen
  • ein Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis etc.) ist nur bei baulichen Veränderungen erforderlich
  • die aktuellen Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag
  • der letzte Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Bestätigungsvermerk)
  • bei Neugründung: Bestätigung des Finanzplans durch eine/n Wirtschaftsprüfer*in/Rechnungsprüfer*in

Zusätzliche Unterlagen (falls vorhanden):

  • Kopie Spendenbegünstigungsbescheid oder
  • Nachweis des Anspruchs auf Steuerbegünstigung nach § 34 ff BAO wegen Mildtätigkeit gemäß § 37 BAO
  • Bestätigung Spendengütesiegel
  • Leitbild
  • Ethikrichtlinie

Einreichzeitraum und Online-Einreichung

Die Projekteinreichung ist von 9. Mai bis 15. August 2022 möglich. Die Einreichung für Projekte erfolgt entweder mittels Online-Formular oder Einreichformular per E-Mail an jubilaeumsfonds@lichtinsdunkel.org.

Vergabe der Förderung

Die Vorauswahl erfolgt durch den interdisziplinären Beirat. Die Vergabe der Förderung erfolgt anhand der Statuen und Richtlinien am 27. September 2022 durch den Vorstand von Licht ins Dunkel.

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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