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Startseite › Aktuelles › News › Martin Ladstätter weiterhin Mitglied im ORF Publikumsrat

Martin Ladstätter weiterhin Mitglied im ORF Publikumsrat

13. Mai 2025

Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, vertritt im ORF-Publikumsrat den Bereich Menschen mit Behinderungen.

Mann mit grauem Hemd, braunen Haaren und Brille sitzt in einem Rollstuhl und blickt in die Kamera
Martin Ladstätter, MA, Behindertenrat-Vizepräsident und ORF-Publikumsratmitglied

Für den Publikumsrat des ORF wurden von der Regierung am 13. Mai 2025 unabhängige Expert*innen ernannt. Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, vertritt im Publikumsrat weiterhin den Bereich Menschen mit Behinderungen.

Der Publikumsrat des ORF ist ein Kollegialorgan des Österreichischen Rundfunks im Sinne des ORF-Gesetzes. Er ist dazu berufen, die Interessen der Hörer*innen und Seher*innen zu wahren. Die konstituierende Sitzung des Publikumsrats ist für den 5. Juni 2025 geplant. Im Zuge der Sitzung wird der Publikumsrat neun Mitglieder mit einfacher Mehrheit in den ORF-Stiftungsrat entsenden.

Basierend auf dem verfassungsgesetzlich begründeten Programmauftrags hat sich der Publikumsrat für die Interessen des Publikums einzusetzen. Der Gesetzgeber hat dem Österreichischen Rundfunk einen umfassenden Informations-, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag erteilt und ihm aufgetragen, auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung sowie auf die Grundsätze der Freiheit der Kunst, der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme Bedacht zu nehmen. Diese öffentliche Aufgabe ist in einer demokratischen Grundordnung nur dann zu erfüllen und die damit verbundenen gesellschaftlichen und kulturellen Ziele sind nur dann erreichbar, wenn die Interessen des Publikums gewahrt werden. Dem Publikumsrat kommt deshalb eine Mittlerfunktion zu: Er hat die Gesamtanliegen des Publikums mit dem gesetzlichen Programmauftrag abzugleichen und die daraus gewonnenen Standpunkte im Rahmen seiner Kompetenzen und auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung zu vertreten.

Plenarsitzungen

Die Entscheidungen über die Verhandlungsgegenstände – Empfehlungen und Vorschläge an die ORF-Geschäftsführung, die jährliche Meinungsumfrage des Publikumsrats, die Bestellung der sechs Mitglieder des Stiftungsrats, die Anrufung der KommAustria, die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats betreffend die Festlegung der Höhe des Programmentgelts – werden in den Plenarsitzungen in Form von Beschlüssen gefasst.

Die Beschlüsse werden in den Sitzungen der Arbeitsausschüsse vorbereitet, das Ergebnis der Beratungen wird in Form einer Empfehlung an den Publikumsrat über den Bericht des jeweiligen Ausschussvorsitzenden im Plenum eingebracht.

Ausschüsse

Der Publikumsrat verfügt mit dem Programmausschuss, dem Beschwerdeausschuss, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Unternehmens- und Medienpolitik, dem Konsumentenausschuss, dem Präsidialausschuss und dem Qualitätsausschuss über sieben Arbeitsausschüsse, die sich jeweils mit spezifischen Themenschwerpunkten befassen. Zu den Ausschuss-Sitzungen werden regelmäßig auch Vertreter*innen des ORF (Mitglieder der Geschäftsführung, Hauptabteilungsleiter, Sendungsverantwortliche) eingeladen, um einen möglichst umfassenden Meinungsaustausch zu bestimmten Themen zu ermöglichen.

„Es ist gut, dass im ORF-Gesetz steht: Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen im Publikumsrat vertreten sein. Das ist dem Österreichischen Behindertenrat sehr wichtig. In den letzten Jahren konnten wir dabei viel erreichen. Ich freue mich, auch in den nächsten Jahren als vom Österreichischen Behindertenrat nominiertes Publikumsrats-Mitglied weiter mitzuarbeiten. Mein Ziel ist ein „ORF für alle“. Dafür setze ich mich auch in Zukunft ein – besonders für den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit.“
Martin Ladstätter, MA

Service-Link

Publikumsrat des ORF

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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