• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Nationalrat: Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Nationalrat: Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

8. Juli 2024

Bundesbehindertengesetz- und Behinderteneinstellungsgesetz-Novelle stärkt Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft und Monitoringausschuss

3. Nationalratspräsident Norbert Hofer bei der Nationalratssitzung am 4. Juli 2024

Novelle von Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz stärkt Österreichischen Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft und Monitoringausschuss

Der Nationalrat beschloss in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 u.a., dass die Behindertenanwaltschaft und der Bundesbehindertenbeirat gestärkt werden und der Österreichische Behindertenrat gesetzlich verankert und finanziell abgesichert wird. Zudem wird der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein um 30 Prozent höheres Budget erhalten. Der Beschluss fiel unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags einstimmig. Keine Mehrheit fand hingegen ein Abänderungsantrag der NEOS zum Bundesbehindertengesetz. Nationalratsabgeordnete Fiona Fiedler hatte sich dafür ausgesprochen, Menschen mit Behinderungen bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren. Derzeit liegt die Schwelle bei 70 Prozent.

Update vom 11. Juli 2024: Heute passierte die Gesetzesnovelle den Bundesrat. Konkret bedeutet dies für den Österreichischen Behindertenrat, dass diesem die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung gesetzlich fix garantiert wird (Anmerkung: Die Gesamtsumme wird nicht erhöht). Darüber hinaus wird der Österreichische Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich gesetzlich festgeschrieben.
Keine Mehrheit erhielt in der Bundesrat-Sitzung ein Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Schaffung eines Inklusionsfonds nach dem Vorbild des Pflegefonds. Aus dem Fonds könnten Bundesrätin Korinna Schumann zufolge eine gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen in Behindertenwerkstätten sowie Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung finanziert werden.

Gesetzespaket enthält Vielzahl von Maßnahmen, beispielsweise folgende:

  • Der Österreichische Behindertenrat bekommt die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung nun gesetzlich fix garantiert und wird zusätzlich auch als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich festgeschrieben.
  • Der Bundesbehindertenbeirat wird grundlegend umgebaut und soll künftig die gesamte Bundesregierung beraten. Es wird zudem eine begleitende Kommission für den Bundesbehindertenbeirat eingerichtet. Die Bürogeschäfte der Kommission sind vom Österreichischen Behindertenrat zu führen.
  • Die Bundesbehindertenanwältin erhält die Möglichkeit, Regionalbüros zu betreiben (in Salzburg und Graz; sowie wie bisher eines in Wien). Sie erhält dafür auch mehr Personal.
  • Die Mittel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden aufgestockt (dem Unterstützungsfonds werden 50 Millionen Euro zugewiesen).
  • Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter*innen müssen künftig einen bzw. eine Barrierefreiheitsbeauftragte einrichten.
  • Bei der Beantragung eines Behindertenpasses wird es in Bezug auf die Beibringung eines Fotos bürokratische Erleichterungen geben.

Bilanz der Behindertenpolitik in vergangener Legislaturperiode

Die Abgeordneten nutzten die Novelle zum Bundesbehindertengesetz und zum Behinderteneinstellungsgesetz auch dazu, eine Bilanz der Behindertenpolitik in der vergangenen Legislaturperiode zu ziehen. So zeigte sich etwa Bedrana Ribo (Grüne) darüber erfreut, dass der Bund 50 Mio. EUR für Pilotprojekte zur Verfügung stelle, damit Menschen von Behindertenwerkstätten in den ersten Arbeitsmarkt wechseln können. Zudem wies sie auf erreichte Verbesserungen in Bezug auf die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und deutliche Verbesserungen bei der Barrierefreiheit von Wahllokalen hin.

Stärkung des Österreichischen Behindertenrats

Was die vorliegende Gesetzesnovelle betrifft, hob Ribo unter anderem die Stärkung des Österreichischen Behindertenrats als Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen hervor. Dieser werde gesetzlich verankert und erhalte ein fixes Budget.

Auch dass die Behindertenanwaltschaft künftig in den Ländern Regionalstellen einrichten könne, bewerteten sie und Kira Grünberg (ÖVP) positiv. Laut Grünberg sind derartige Regionalstellen in Salzburg und Graz geplant.

Mit dem von Ribo eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag werden unter anderem technische Änderungen vorgenommen. Außerdem wird laut Ribo dafür Sorge getragen, dass integrative Betriebe leichter Förderungen erlangen.

Mehr Befugnisse für Behindertenanwältin

Grünberg und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum begrüßten darüber hinaus ausdrücklich die zusätzlichen Befugnisse für die Behindertenanwältin. Diese könne künftig im Zuge von Verfahren Arbeitgeber*innen auffordern, Stellungnahmen abzugeben und Unterlagen vorzulegen, betonte Nussbaum. Auch dass in Hinkunft alle Ressorts im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein werden und dieser die gesamte Regierung beraten wird, werteten Grünberg und Nussbaum als positiv. In dieser Legislaturperiode habe man viele Meilensteine für Menschen mit Behinderung gesetzt, hob Grünberg hervor.

Opposition sieht noch Lücken

Verena Nussbaum vermisst die Einrichtung eines Inklusionsfonds sowie die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Behindertenwerkstätten samt fairer Bezahlung. „Lohn statt Taschengeld“ sei noch längst nicht umgesetzt, kritisierten auch Christian Ragger (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS). Zwar würden verstärkt Maßnahmen gesetzt, um Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, Menschen die in Behindertenwerkstätten bleiben, würden aber weiterhin nur Taschengeld erhalten, bemängelte Fiedler.

Erfreut zeigte sich Fiedler darüber, dass in das vorliegende Paket auch einige alte Forderungen der NEOS aufgenommen wurden, etwa was den Zugriff auf in anderen Datenbanken vorhandene Fotos bei der Ausstellung des Behindertenpasses, die Einrichtung von Regionalbüros der Behindertenanwaltschaft und sprachliche Anpassungen der Gesetze betrifft. Mit dem von ihr eingebrachten Abänderungsantrag betreffend Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.

Mit dem Beschluss gelten auch eine gemeinsame Gesetzesinitiative der drei Oppositionsparteien zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft und ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend die sprachliche Anpassung von Sozialgesetzen als miterledigt.

Service-Links

Aufzeichnung Nationalratssitzung vom 4. Juli 2024, Tagesordnungspunkt 11

OTS: Österreichischer Behindertenrat wird gesetzlich verankert und erhält fixes Jahresbudget

Bundesbehindertengesetz, Behinderteneinstellungsgesetz, Änderung (4116/A)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden

dunkelgrünes Rechteck. Text: "Klaus Widl, Präsident Österreichischer Behindertenrat: "Der Österreichische Behindertenrat wird nun endlich gesetzlich verankert und mit einem fixen Jahresbudget ausgestattet. Diese Mittel werden wir einsetzen, um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen weiterhin mit vollem Einsatz zu vertreten."

Quellen: Parlamentskorrespondenz, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

2 Männer und eine Frau sitzen an einem Podium

Erwachsenenschutzrecht darf nicht verschlechtert werden

14. Juni 2025

Budgetbegleitgesetz: Ab 1. Juli 2025 droht Menschen, die einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter haben, eine massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.

Foto von Silvia Oechsner, Julia Moser und Daniela Rammel stehen nebeneinander

Monitoringausschuss: Neuer Vorsitz gewählt

12. März 2025

Julia Moser wurde zur Vorsitzenden gewählt, Stellvertreterinnen sind Daniela Rammel und Silvia Oechsner.

Teilnehmende der Auftaktveranstaltung "Round Table Inklusion" sitzen um lange Tisch, die im Viereck angeordnet sind

Round Table Inklusion mit Behindertensprecher*innen

21. Februar 2025

Behindertensprecher*innen im Austausch mit führenden Vertreter*innen österreichischer Behindertenorganisationen

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat