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Startseite › Aktuelles › News › Neuigkeiten aus dem Parlament jetzt auch zum Anhören

Neuigkeiten aus dem Parlament jetzt auch zum Anhören

7. November 2025

Die Parlamentsdirektion bietet Meldungen in einfacher Sprache als Audio-Version an und stärkt damit Barrierefreiheit und Teilhabe.

Tablet, auf dem Nachrichten aus dem Parlament in einfacher Sprache zu sehen sind

Die Parlamentsdirektion erweitert ihr Angebot für Barrierefreiheit. Seit 4. November 2025 können Neuigkeiten aus dem Parlament in einfacher Sprache nicht nur gelesen, sondern auch gehört werden. Damit wird der Zugang zu politischen Informationen für mehr Menschen möglich gemacht.

Seit 2021 bietet das Parlament bereits Neuigkeiten auf seiner Website in einfacher Sprache an. Jetzt kommt ein neues Audio-Angebot dazu. Dafür wird künstliche Intelligenz – kurz KI – eingesetzt. KI ist eine Technologie, die es Computern ermöglicht, Aufgaben zu übernehmen, die sonst Menschen erledigen, zum Beispiel Texte vorlesen oder Sprache verstehen. In diesem Fall wandelt sie die Texte automatisch in gesprochene Sprache um. So können Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen oder Sehen haben, die Inhalte hören statt lesen.

Die neuen Audio-Nachrichten sind auf den Podcast-Kanälen des Parlaments abrufbar. Sie richten sich an alle, die Informationen lieber hören möchten oder auf diese Form der Barrierefreiheit angewiesen sind.

Für die Hörfassung wurde die Stimme von Karl-Heinz Grundböck, dem Sprecher und Kommunikationsleiter des Parlaments, digital nachgebildet. Diese „geklonte“ Stimme liest die Neuigkeiten automatisch vor. So können rund 30 Beiträge pro Monat schnell und in gleichbleibender Qualität erstellt werden.

„Die KI hilft uns, dieses Angebot regelmäßig und verlässlich bereitzustellen und den Zugang zu politischen Informationen zu verbessern“, sagt Karl-Heinz Grundböck. Ziel des Projekts ist, ein Mehr an Barrierefreiheit zu schaffen und die Teilhabe aller Bürger*innen am parlamentarischen Geschehen zu stärken.

Weitere Informationen

Nachrichten in einfacher Sprache zum Anhören

Nachrichten in einfacher Sprache

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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