Das Land Oberösterreich kam der Forderung in der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Begutachtungsentwurf des oberösterreichischen Deregulierungsgesetzes 2025, in welcher bemängelt worden war, dass der Grundsatz der Barrierefreiheit bei Gewährung von Bauerleichterungen für Zu- und Umbauten von Gebäuden nicht mehr berücksichtigt werden soll, nach.
Der Text wurde dahingehend geändert, dass weiterhin bei der Erteilung von Bauerleichterungen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen ist.
Eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen konnte damit abgewendet werden.
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Stellungnahme zum oberösterreichischen Deregulierungsgesetz 2025