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Startseite › Aktuelles › News › OÖ: Verschlechterung barrierefreier Gestaltung baulicher Anlagen abgewendet

OÖ: Verschlechterung barrierefreier Gestaltung baulicher Anlagen abgewendet

29. September 2025

Behindertenrat konnte Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage im Hinblick auf barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen abwenden.

Innenansicht einer Baustelle: Raum mit Stützmauern und heruntergeschlagenem Verputz, Schutt auf dem Boden
Foto: Unsplash/Stefan Lehner

Das Land Oberösterreich kam der Forderung in der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Begutachtungsentwurf des oberösterreichischen Deregulierungsgesetzes 2025, in welcher bemängelt worden war, dass der Grundsatz der Barrierefreiheit bei Gewährung von Bauerleichterungen für Zu- und Umbauten von Gebäuden nicht mehr berücksichtigt werden soll, nach.

Der Text wurde dahingehend geändert, dass weiterhin bei der Erteilung von Bauerleichterungen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen ist.

Eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen konnte damit abgewendet werden.

Service-Link

Stellungnahme zum oberösterreichischen Deregulierungsgesetz 2025

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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