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Startseite › Aktuelles › News › OÖ: Ausbau von Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen

OÖ: Ausbau von Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen

16. April 2024

Mit 25 neuen Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Landesrat Hattmannsdorfer, Vize-Präsidentin der WKOÖ Sery-Froschauer und Landeshauptmann Stelzer stehen nebeneinander und blicken in die Kamera, Foto: Land OÖ/Peter Mayr(Lead)
Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten der oberösterreichische Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Soziallandesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und Mag. Angelika Sery-Froschauer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, am 15. April 2024 über den Ausbau von Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen. Sie präsentierten ein neues Beschäftigungsmodell, den oberösterreichischen Inklusionszuschuss für Unternehmen und 23 weitere Maßnahmen.. Foto: Land OÖ/Peter Mayr(Lead)

Basierend auf einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien unter Personalverantwortlichen des Landes Oberösterreich sowie einer Befragung von Klientinnen wurde ein Beteiligungsprozess mit dem Titel „Inklusion und Arbeit“ etabliert.

Nach einer Kick-Off-Veranstaltung bei Fronius International wurden gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich, dem Arbeitsmarktservice sowie dem Sozialministeriumsservice, den Trägern und Betroffenen regionale Veranstaltungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Workshops wurden in Fokus- und Expert*innengesprächen mit zentralen Stakeholdern vertieft und in Arbeitsgruppen zu konkreten Handlungsfeldern und Handlungsempfehlungen verdichtet.

In Summe waren rund 250 Personen am Prozess beteiligt. Unter Mitwirkung von Unternehmen, Menschen mit Behinderungen und Beratungsstellen wurden 25 Maßnahmen abgeleitet, wie Menschen mit Behinderungen besser in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Um das Potenzial von Menschen mit Behinderungen weiter zu heben und noch mehr Personen Chancen am Arbeitsmarkt zu bieten, werden bestehende Angebote weiterentwickelt und neue Angebote geschaffen.

Beschäftigungsmodell der „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“

Mit dem neuen Beschäftigungsmodell \“Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv\“ wird eine Art „Probezeit“ geschaffen, die für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen Sicherheit schaffen soll. Menschen mit Behinderungen arbeiten für einen Zeitraum von maximal einem Jahr in einem Betrieb – mit dem Ziel der anschließenden Übernahme am ersten Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe des Projekts „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“ besteht aus sogenannten „bestehenden Personen in fähigkeitsorientierter Aktivität“ (Werkstätten und Betriebe), geschützte Arbeit (Werkstätten) und Personen nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz, die noch keine Maßnahme „fähigkeitsorientierter Aktivität/geschützte Arbeit erhalten. Im ersten Jahr der Pilotphase sind maximal 50 Plätze vorgesehen. Die Entlohnung orientiert sich am Kollektivvertrages der Arbeitskräfteüberlasser bzw. dem jeweiliger Branchen-Kollektivvertrag, wobei der höhere Kollektivvertrag höherer zur Anwendung kommt. Gegenüber dem Unternehmen werden nur tatsächlich geleistete Stunden abgerechnet.

Oberösterreichischer Inklusionszuschuss für Unternehmen

Durch einen eigenen Zuschuss zu den Lohnkosten soll ein Anreiz gesetzt werden, damit Unternehmen Menschen mit einem höheren Grad der Behinderung eine Anstellung am ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dadurch werden konkret Menschen mit Beeinträchtigungen am ersten Arbeitsmarkt gefördert und nicht wie bisher lediglich in Chancengleichheitsgesetz-Maßnahmen. Die Zielgruppe des Projekts „Oberösterreichischer Inklusionszuschuss für Unternehmen“ besteht aus bestehenden Personen in fähigkeitsorientierter Aktivität bzw. geschützter Arbeit in Werkstätten bzw. Betrieben und Arbeitskräfteüberlassung gemäß dem Chancengleichheitsgesetz. Die Dauer ist auf ein Jahr befristet. eine Verlängerung möglich. Die genaue Ausgestaltung wird [Stand April 2024] mit dem Sozialministerium finalisiert. Der Start ist mit Herbst 2024 vorgesehen.

Service-Center für Unternehmen des Landes Oberösterreich

Gemeinsam mit dem Sozialministeriumsservice wird das Land Oberösterreich ein Service-Center für Unternehmen betreiben, um bestehende Beratungsleistungen zu erweitern und Synergien zu nutzen. Dieses dient als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die aktive Akquise von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Unternehmen. Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem die Einrichtung und der Betrieb einer Job- und Vermittlungsbörse, die strukturierte regionale und überregionale Vernetzung von Betrieben, der  Austausch zwischen Unternehmen, das Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen sowie die Durchführung und Organisation von Sensibilisierungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten in Kooperation mit der Wirtschaftskammer für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen.

Oberösterreichische Inklusionsberatung

Die Inklusionsberatung ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Spezielle „Inklusions-Berater*innen“ fördern bestehende Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen, begleiten diese und ermutigen dazu, die Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem das landesweite Angebot zur Unterstützung/Vermittlung in Betriebe, die Analyse von Fähigkeitsprofilen von Menschen mit Behinderungen, die aktive Identifikation von Potenzialen von Menschen mit Behinderungen für den ersten Arbeitsmarkt, die sich aktuell in Werkstätten befinden und deren Vermittlung, die Analyse und Prüfung von Arbeitseinsatzmöglichkeiten in Betrieben und die Einschulung in Betrieben.

Beschäftigungsformen für Menschen mit Behinderungen

Fähigkeitsorientierte Aktivität

Die fähigkeitsorientierte Aktivität ist für Menschen mit körperlichen, mentalen, psychischen und/oder mehrfachen Behinderungen eine Möglichkeit der unbefristeten Beschäftigung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihrer Leistungsfähigkeit keiner Erwerbsarbeit am freien Arbeitsmarkt nachgehen können (=Werkstätten).
Die \“integrative Beschäftigung\“ ist eine spezielle Form der fähigkeitsorientierten Aktivität und soll die aktive Integration in das Wirtschaftsleben ermöglichen. Die Beschäftigung erfolgt nicht mehr ausschließlich in eigenen \“Behindertenwerkstätten\“, sondern in Räumen von Wirtschafts- und Produktionsbetrieben. Die Teilnehmer*innen sind unfallversichert und erhalten ein „Taschengeld“.

Geschützte Arbeit

Die Geschützte Arbeit bietet die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes auszuüben. Dies kann einerseits in einer eigenen Werkstätte erfolgen oder durch Arbeitskräfteüberlassung an Unternehmen (= Arbeitsbegleitung). Durch die Arbeitskräfteüberlassung am allgemeinen Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Behinderungen so weit qualifiziert werden, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis am ersten Arbeitsmarkt gelingt. Die Entlohnung erfolgt in sieben Entgeltstufen über der Geringfügigkeitsgrenze. Damit sind die Teilnehmer*innen umfassend sozialversichert.

Berufliche Qualifizierung

Berufliche Qualifizierung soll insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung (Lehre bzw. Teillehre) ermöglichen bzw. eine Grundqualifikation vermitteln, um bessere Chancen für eine Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die berufliche Qualifizierung ist eine auf zeitlich drei Jahre befristete Maßnahme, in der die berufliche Orientierung des Menschen mit Behinderungen festgestellt wird. Durch individuelle Förderung und Aus- und Weiterbildung des Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglicht werden. Die Teilnehmer*innen werden über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt bzw. erhalten eine Lehrlingsentschädigung.

Begünstigt Behinderte

Begünstigte Behinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Die Personen verfügen unter anderem über einen erhöhten Kündigungsschutz. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wird dem nicht entsprochen ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.

Service-Links

Oö. Chancengleichheitsgesetz

Oö. Chancengleichheitsgesetz in Leichter Sprache

Quelle: Medieninfo zum Ausbau von Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Beeinträchtigungen der OÖ Landeskorrespondenz vom 15. April 2024

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