Der ORF-Publikumsrat beschloss in seiner Plenarsitzung am 5. März 2026 folgende Empfehlungen zur angemessenen Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen:
Die Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist laut Erhebungen im Auftrag des Publikumsrats auch aus Sicht des Publikums ein besonders wichtiger Auftrag des ORF (Mittelwert 1,9). Im Rahmen des Themenschwerpunkts zur Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen am 20. November 2025 wurden – über im Aktionsplan für Barrierefreiheit dargestellte Maßnahmen hinaus – folgende konkrete Anliegen geäußert:
- Menschen mit Behinderungen sollen in den Programmen des ORF sichtbar sein und realistisch dargestellt werden.
- Programmliche Angebote sollen Menschen mit Behinderungen auch in neuen, ungewohnten Kontexten thematisieren.
- Die ORF-Abteilung Barrierefreiheit und Inklusion soll bei der Entwicklung von Formaten angemessen involviert werden, um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu berücksichtigen.