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Startseite › Aktuelles › News › Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache 

Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache 

26. November 2025

Der Zugang zu Kommunikationshilfen und die nötige Beratung muss endlich in den Fokus von Bund, Ländern und Gesundheitskasse rücken.

3 Frauen sitzen newbeneinander hinter einem langen Tisch mit weißer Tischdecke, darauf sind Wasserkrüge, Gläser und Mikrofone abgestellt
von links: Carina Bloder, Beraterin für Unterstützte Kommunikation bei LIFETOOL, Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie, und Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin Österreichischen Behindertenrats

„Seit mehr als 15 Jahren setzen sich Diakonie und Verbund gemeinsam für das Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache ein. Angesichts des aktuellen Spardrucks stehen nicht nur Fortschritte beim Recht auf Kommunikation infrage, es sind Rückschritte zu befürchten“, erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Vorfeld des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

Rund 63.000 Menschen in Österreich sind in ihrer Lautsprache eingeschränkt. Sie brauchen technische Hilfsmittel, sogenannte „Assistierende Technologien“, und Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können. Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf diese Hilfsmittel.

„Die 2008 von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation, zu fördern“, zeigt Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Behindertenrates, die Dringlichkeit deutlich auf.

Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert

Trotz langjähriger Bemühungen bleibt der Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert und die Anschaffung für die Betroffenen oft sehr teuer. Viele unterschiedliche Ämter und Stellen auf Landes- und Bundesebene sind involviert. Und die Gesundheitskasse findet immer wieder Gründe, die Kosten für Kommunikations-Hilfsmittel nicht oder nur teilweise zu übernehmen.  

Ein Beispiel zeigt, was möglich ist

Ein Kind ohne Lautsprache erhält durch eine gezielte Beratung ein technisches Kommunikationshilfsmittel – eine Augensteuerung. Die Familie wird Schritt für Schritt begleitet: von der Auswahl des passenden Geräts über die Finanzierung bis hin zur praktischen Anwendung im Alltag. Durch Engagement und Unterstützung gelingt es, dass das Hilfsmittel und die begleitende Schulung vollständig durch öffentliche Gelder finanziert werden. „Endlich kann das Kind mit seinem Hilfsmittel „sprechen“ lernen und am Leben teilhaben – in Schule, Familie und Freizeit“, erzählt Carina Bloder, Beraterin für Unterstützte Kommunikation (UK) der Diakonie.

Ein anderes Beispiel zeigt, wo das System an seine Grenzen stößt

Ein weiteres Kind mit denselben Bedarfen erhält keine Finanzierung. Die Familie ist unsicher im Umgang mit Behörden, Anträge werden abgelehnt – das Kind bleibt ohne Hilfsmittel, ohne Stimme, ohne Teilhabe.

„Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Rechtsanspruch auf die Finanzierung assistierender Technologien für Menschen mit Behinderungen etabliert wird“, betont Lanzinger. „Dieser Rechtsanspruch muss neben der Finanzierung des Hilfsmittels selbst auch zentrale Anlaufstellen in allen Bundesländern, wo die Beantragung und Genehmigung rasch und unbürokratisch abgewickelt werden kann, sowie Beratung, damit Betroffene zu dem für sie passenden Hilfsmittel kommen und es auch anwenden lernen, umfassen.“

Für einen Rechtsanspruch für Kommunikations-Hilfsmittel (YouTube-Video)

Wichtige Kooperation zwischen Diakonie und VERBUND sichert Versorgung und Beratung zu Unterstützter Kommunikation

Der Stromversorger VERBUND unterstützt seit mehr als 15 Jahren mit dem VERBUND-Empowerment Fund der Diakonie die individuelle Beratung von rund 10.000 Menschen mit Behinderungen zu Möglichkeiten Unterstützter Kommunikation und Assistierender Technologien und hilft auch bei Finanzierungslücken in der Anschaffung von Hilfsmitteln. „Wir sind sehr froh, über diesen langjährigen und essenziellen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung für das Recht auf Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in der Lautsprache“, unterstreicht Maria Katharina Moser.

„Seit mehr als 15 Jahren setzen wir uns bereits gemeinsam mit der Diakonie dafür ein, und wir werden nicht müde, diese wichtigen Forderungen immer wieder zu erneuern“, so VERBUND CEO Michael Strugl. „Gerade Kinder brauchen die Hilfsmittel, um sprechen zu lernen, auch hier ist der Zeitfaktor essenziell. Jeder Tag, den sie warten müssen, ist einer zu viel“, erklärt Strugl.

Österreichischer Behindertenrat fordert Maßnahmen zur optimalen Versorgung und Finanzierung von Hilfsmitteln

Hier geht‘s zum Positionspapier des Österreichischen Behindertenrates.

Katharina (14) ist Testimonial der aktuellen Diakonie-Kampagne. Sie hatte Glück

Kathi Panholzer ist 14 Jahre alt. Sie hatte Glück. Sie lebt in Oberösterreich, und ihre Familie bekam die nötige Unterstützung und Kathi die nötigen Kommunikations-Geräte. So kann die junge Frau zuhause und in der Schule ihre Stimme erheben, wann immer sie will. Mit ihren Augen steuert sie den Computer, und ihr Sprachausgabe-Gerät leiht ihr ihre Computerstimme. So ist Kathi, die mit starken Muskel-Zuckungen (sog. Spasmen) und ohne Lautsprache lebt, nicht weiter sprachlos.

Service-Links

Positionspapier des Österreichischen Behindertenrates

Kathis Geschichte

Hier hört man Kathi sprechen

Aktuell sind Kathi und ihre UK-Betreuerin Irmgard auf Großformat-Plakaten der Diakonie in ganz Österreich zu sehen.

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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