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Startseite › Aktuelles › News › Spätabbrüche: Positionspapier fordert diskriminierungsfreie Neuregelung

Spätabbrüche: Positionspapier fordert diskriminierungsfreie Neuregelung

24. September 2026

Positionspapier des Österreichischen Behindertenrats fordert diskriminierungsfreie Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen nach Ablauf der Fristenregelung im Kontext von Behinderung

schwangere Frau hüllt sich in graue Decke

Mit einem neuen Positionspapier nimmt der Österreichische Behindertenrat die gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Ablauf der Fristenregelung in den Blick. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei menschenrechtliche Anforderungen: die reproduktive Selbstbestimmung der schwangeren Person und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung.

Derzeit sieht § 97 Abs. 1 Z 2 StGB vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf der Fristenregelung straflos bleiben kann, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind „geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. Eine eigene zeitliche Begrenzung ist für diese Indikation nicht vorgesehen.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisierte die österreichische Regelung im Rahmen der Staatenprüfung 2023. Österreich wurde empfohlen, die zulässigen Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch ohne Bezug auf Behinderung zu definieren.

Das Positionspapier knüpft an diese Bewertung des UN Fachausschusses an und empfiehlt, dass eine erwartete Behinderung nicht als eigenständiger gesetzlicher Grund für einen Schwangerschaftsabbruch genannt soll. Gleichzeitig soll die reproduktive Selbstbestimmung der schwangeren Person gewahrt bleiben.

Eine Streichung der behinderungsbezogenen Indikation schließt Spätabbrüche nicht grundsätzlich aus. Ähnlich wie in Deutschland, wo die eigenständige embryopathische Indikation1995 abgeschafft wurde, soll vielmehr die physische und psychische Gesundheit der schwangeren Person maßgeblich sein.

Gefordert werden insbesondere die Streichung der behinderungsbezogenen Indikation in § 97 Abs. 1 Z 2 StGB, eine menschenrechtskonforme Neuregelung sowie die Überprüfung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen auf stigmatisierende und ableistische Formulierungen.

Grundlage des Positionspapiers sind insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Frauenrechtskonvention.

Service Link

Position zu Spätabbrüchen im Kontext von Behinderung (PDF)

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

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Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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