• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Steirisches Regierungsprogramm: Bekenntnis zu Sonderschule

Steirisches Regierungsprogramm: Bekenntnis zu Sonderschule

18. Dezember 2024

FPÖ und ÖVP geben im steirischen Regierungsprogramm ein Bekenntnis zur Sonderschule ab.

Schild, auf dem steht: Bildung für alle

Nach ca. zwei Wochen Verhandlungen präsentierte die neue Regierung aus FPÖ und ÖVP in der Steiermark ihr Regierungsprogramm für die nächsten 5 Jahre.

Im Bereich der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird darin ausgeführt, dass schulpflichtige Kinder mit Behinderungen entsprechend ihrer „besonderen Bedürfnisse“ die Schulpflicht entweder in einer Sonderschule oder einer Sonderschulklasse absolvieren sollen. Weiters heißt es: „In vielen Fällen kann eine Regelschule den entsprechenden Bedarf nicht kompensieren, weil je nach Art der Behinderung der Bedarf an Betreuung und Pflege höher ist als der an Beschulung. Kinder leiden in diesem System mehr, als dass sie davon profitieren. Eltern wissen selbst am besten, welche Bedürfnisse ihr Kind hat, und müssen darum weiterhin über die Schulform für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden können.“

Dabei wird verkannt, dass jedes Kind bzw. jede*r Jugendliche das Recht auf inklusive Bildung hat! Unabhängig vom jeweiligen Betreuungs- und/oder Pflegebedarf.

Zu suggerieren, dass Kinder und Jugendliche mit hohem Betreuungs- und/oder Pflegebedarf keiner Bildung bedürfen, steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

Auch das Hochhalten des Elternwahlrechts findet keine Deckung in der UN-Behindertenrechtskonvention – wie der UN-Ausschuss bei der letzten Staatenprüfung zum wiederholten Male ausgesprochen hat – und kann daher nicht als Legitimation herangezogen werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von inklusiver Bildung, und damit gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.

Außerdem sei angemerkt, dass ALLE Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen von Bildung, die Diversität lebt und fördert, und Behinderung als einen Aspekt menschlicher Vielfalt schätzt, profitieren.

Statt einem Bekenntnis zur Sonderschule hätte es also einen Plan gebraucht, um die Ressourcen aus den Sonderschulen in die Regelschulen zu überführen, damit ALLE Kinder gemeinsam die Schule besuchen und von- und miteinander lernen können.

von Felix Steigmann

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Mann mit Langstock geht über Zebrastreifen, der mit Bodenmarkierungen ausgestattet ist, Foto: freepik.com

EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

26. Januar 2026

Österreichischer Behindertenrat übermittelte Vorschläge zur Weiterentwicklung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Menschengruppe steht auf der Treppe vor dem Parlament

12.000 Unterschriften für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

16. Februar 2026

Bundesweite Elterninitiative für Kinder mit besonderem Bedarf im Pflichtschulbereich übergab am 16. Februar 2026 rund 12.000 Unterschriften an den Nationalrat und fordert mehr Lehrer*innen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

2 Männer und eine Frau stehen elegant gekleidet nebeneinander

UniTy: Drei Grazer Universitäten arbeiten gemeinsam an Inklusion

22. Januar 2026

Mit UniTy starten die Med Uni Graz, die KUG und die TU Graz ein gemeinsames Programm zu Arbeiten und Studieren mit Behinderung. 2026 finden Vorträge und Workshops an allen drei Universitäten statt.

Logo Verein Wegweiser

Neues Mitglied: Wegweiser

18. Dezember 2025

Der Verein Wegweiser unterstützt Menschen mit Behinderungen in der Steiermark bei der Organisation des Persönlichen Budgets und ihrer Persönlichen Assistenz.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat