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Startseite › Aktuelles › News › Wahlrechtsänderungspaket erhielt einhellige Zustimmung

Wahlrechtsänderungspaket erhielt einhellige Zustimmung

31. Januar 2023

Wahllokale müssen ab 2028 barrierefrei zugänglich sein.

Mann im Rollstuhl wählt in einer Rollstuhlwahlzelle, Foto: Bundesministerium für Inneres
Foto: Bundesministerium für Inneres

Der Nationalrat erteilte einer Änderung der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze seine Zustimmung. Wahllokale müssen ab 2028 barrierefrei zugänglich sein.

Sämtliche Fraktionen stimmten am 31. Januar 2023 in der ersten regulären Nationalratssitzung im frisch sanierten historischen Parlamentsgebäude für ein Wahlrechtspaket, das unter anderem eine Beschleunigung der Auszählung von Briefwahlstimmen vorsieht. Die Novelle soll grundsätzlich Anfang 2024 in Kraft treten. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 sieht höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer*innen, eine deutlich höhere Pauschalabgeltung des Wahlaufwands für Gemeinden und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. So müssen Wahllokale bis zum Jahr 2028 barrierefrei zugänglich sein.

NAbg. Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen (GRÜNE), verlas in der Nationalratssitzung einen Auszug einer Anfrage ihrer im Vorjahr verstorbenen Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr aus dem Jahr 1996 an den damaligen, im Jahr 2021 verstorbenen Innenminister Dr. Caspar Einem:

„Werden Sie dafür sorgen, dass behinderte Menschen von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können, indem Sie veranlassen, dass alle Wahllokale bis 31.12.1996 so adaptiert sind, dass sie für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind?“ Die Antwort habe Grebien zufolge gelautet: „Gemäß § 52 der Nationalratswahlordnung 1992 sind für die Festsetzung der Wahlsprengel und Wahllokale ausschließlich die Gemeindewahlbehörden, in Wien das Magistrat, zuständig. Ich werde jedoch bei kommenden Nationalratswahlen im Rahmen meiner Kompetenzen diesen Wahlbehörden nahelegen, bei der Bestimmung der Wahllokale darauf zu achten, dass diese vermehrt auch von Menschen mit Behinderungen erreicht werden können.“

„Wo stehen wir heute, fast 30 Jahre nach der ersten Anfrage in diesem Hohen Haus zum Thema barrierefreies Wählen, barrierefreie Wahllokale?“, fragte Grebien. Derzeit sind nach wie vor nicht alle Wahllokale barrierefrei. Der Grad der Barrierefreiheit schwanke Grebien zufolge von Gemeinde zu Gemeinde. Nach der bislang gültigen Nationalratswahlordnung müsse es pro Gemeinde und in Wien pro Gemeindebezirk ein barrierefreies Wahllokal geben.

„Wir – jetzt hier in diesem Hohen Haus – ändern das. Denn wir wollen, dass alle Wahllokale barrierefrei sind. […] Wählen ist eines der demokratischen Grundrechte in unserem schönen Land. Und das ist wichtig“, so Grebien. Das neue Wahlrechtsänderungsgesetz enthalte Bestimmungen bis 1. Januar 2028, welche die Barrierefreiheit aller Wahllokale garantieren. „Ab 2028 gibt es keine Ausreden mehr, sondern nur umfassende barrierefreie Wahllokale. Wie schön ist das?“, zeigte sich die Sprecherin für Menschen mit Behinderungen erfreut.

Um Menschen mit Behinderungen in der Übergangszeit bis 1. Januar 2028 [die Teilnahme an] Wahlen zu erleichtern, sehe der überarbeitete Gesetzesentwurf vor, dass die verpflichtende Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, vorzufinden ist, und auch künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar ist. „Und dann, ab 2028, gilt das für alle Wahllokale“, schloss Grebien. Weitere Verbesserungen seien die Bereitstellung von Wahlschablonen für die Wahlkarten von blinden und sehbehinderten Menschen, die Einführung einer Abschrägung der Wahlschablone. Zudem würden die Mindestschriftgrößen für Drucksorten erhöht und es werde vermehrt Informationen zum Wahlvorgang in leichter Sprache geben. „Sie sehen: Es wird einiges in Zukunft demokratischer für Menschen mit Behinderungen, barriereärmer „, schloss Grebien.

Service-Link

Wahlrechtsänderungsgesetz 2023

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