CEDAW, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, ist ein zentrales internationales Menschenrechtsinstrument zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen.
Die nächste Staatenprüfung Österreichs vor dem CEDAW-Ausschuss ist derzeit für Februar 2027 vorgesehen. Im November 2026 wird sich voraussichtlich entscheiden, ob dieser Termin tatsächlich stattfinden kann oder nochmals verschoben wird. Für die weitere Planung geht der Österreichische Behindertenrat derzeit von einer Prüfung im Februar 2027 aus.
Der Österreichische Behindertenrat hat sich bereits intensiv in den laufenden CEDAW-Prozess eingebracht. Im Vorfeld wurde ein eigener Bericht eingereicht, zudem war der Behindertenrat im Februar 2025 in Genf vertreten. In den anschließend veröffentlichten „List of Issues“, der Frageliste des Ausschusses an Österreich, wurden Frauen mit Behinderungen an zahlreichen Stellen berücksichtigt.
Beiträge von Organisationen sind besonders wichtig
Auch vor der bevorstehenden Staatenprüfung wird der Österreichische Behindertenrat wieder einen Bericht einbringen. Aufgrund der vorgegebenen Zeichenbegrenzung können darin jedoch nicht alle relevanten Themen und Perspektiven umfassend dargestellt werden.
Umso wichtiger sind zusätzliche Beiträge verschiedener Organisationen zum Thema Frauen mit Behinderungen. Auch kurze Stellungnahmen zu einzelnen Themen können für den CEDAW-Ausschuss wertvolle Informationen liefern und dazu beitragen, dass die Situation von Frauen mit Behinderungen in den abschließenden Handlungsempfehlungen angemessen berücksichtigt wird.
Online-Webinar am 11. November 2026
Das Webinar soll den Prozess der Berichtseinbringung möglichst verständlich und praxisnah erklären.
Termin: 11. November 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr
Ort: Online
Im Webinar werden unter anderem der CEDAW-Prozess und die bevorstehende Staatenprüfung, Fristen und formale Anforderungen für die Einbringung eines Berichts, das dafür vorgesehene Tool und der konkrete Einbringungsprozess sowie Inhalte und Informationen behandelt, die für den CEDAW-Ausschuss besonders hilfreich sein können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fragen rund um die Berichtseinbringung zu stellen.
Eine umfangreiche neue Publikation ist dafür nicht zwingend erforderlich. Bereits vorhandene Berichte, Daten, Erfahrungen oder Unterlagen können eine wichtige Grundlage bilden. Auch eine kurze einseitige Stellungnahme zu einem bestimmten Thema kann einen wertvollen Beitrag leisten.
Anmeldung
Anmeldungen zum Webinar sind bei Victoria Biber unter v.biber@behindertenrat.at möglich.
Organisationen und Teilnehmer*innen mit konkreten Barrierefreiheitsbedarfen werden gebeten, diese bis spätestens 28. Oktober 2026 bekannt zu geben, damit entsprechende Vorkehrungen rechtzeitig getroffen werden können.