• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Recht und Soziales

Recht und Soziales

Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte

Menschen mit Behinderungen haben Rechte wie alle Menschen. In Österreich ist seit Oktober 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention bzw. UN-BRK) in Kraft. Damit sind die Menschenrechte dieser Personengruppe erstmals in einem eigenen Dokument festgelegt.

In Österreich ist seit 1. Januar 2006 zudem auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gültig, das das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auf nationaler Ebene regelt. Als Ausgangsdokument in Österreich gilt nach wie vor das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992, ebenso wie Artikel 7 Abs.1, 2. Satz der Österreichischen Bundesverfassung (B-VG). Dieser verbietet Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.

In der laufenden politischen Arbeit werden regelmäßig Stellungnahmen zu relevanten Gesetzen von der Rechtsabteilung abgegeben. Diese Stellungnahmen vereinen die Meinung der Mitglieder des Österreichischen Behindertenrates.

Sidebar

Bereichsnavigation

  • Stellungnahmen
  • Positionspapiere
  • Nationaler Aktionsplan
  • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
  • Staatenprüfung 2023
    • Staatenprüfung in Genf
    • Statement vor UN-Ausschuss
    • Die österreichische Zivilgesellschaft bei der Staatenprüfung
    • Staatenprüfung 2023 – Impressionen

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat