Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.
Alle Interessen – Ein Dach. Eine Stimme.
Gleichstellung
Der Österreichische Behindertenrat befasst sich mit den Agenden des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes BGStG, das am 1. Jänner 2006 in Kraft trat, und fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung von Gleichstellung. Dazu gehört auch die themenzentrierte Arbeit auf internationaler und europäischer Ebene sowie der Einsatz für Barrierefreiheit in Verkehrsmitteln, Gebäuden, am Arbeitsplatz, im Wohnbereich und bei Gütern und Dienstleistungen.
Vor- und Aufbereitung von Vorschlägen und Forderungen
Der Behindertenrat bereitet Vorschläge und Forderungen von Menschen mit Behinderungen vor, arbeitet sie auf und setzt sich für deren Umsetzung ein. Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Bauten, Technik und Verkehr, Justiz, Arbeitsmarkt, Soziales und Gesundheit sowie Bildung und Ausbildung. Dabei ist er in zahlreichen Gremien und Kommissionen vertreten, darunter Normenausschüsse, die Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, der Unterstützungsfonds, der Bundesbehindertenbeirat, der Ausgleichstaxfonds, der Arbeitskreis für Pflegevorsorge, Beiräte der Sozialversicherungsträger, der Beirat für Straßenforschung, die gesetzliche Interessenvertretung behinderter Menschen in Wien, Rehabilitation International und der NGO-Arbeitskreis im Rahmen der Vereinten Nationen.
Kontakte zu wissenschaftlich arbeitenden Stellen
Der Behindertenrat pflegt Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbereichen, die sich mit dem Thema Behinderung beschäftigen. Dazu zählen Architektur, Maschinenbau, Medizin, Pädagogik sowie Sozial-, Politik-, Informatik- und Sportwissenschaften.
Auf- und Ausbau verschiedener Dokumentationen
Darüber hinaus baut der Behindertenrat Dokumentationen zu technischen Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten sowie Einrichtungen auf und erweitert sie kontinuierlich. Bestehende Informationsmaterialien aus unterschiedlichen Institutionen und Organisationen werden dabei gezielt eingebunden.
Recht und Sozialpolitik
Zu den Hauptaufgaben des Behindertenrates zählen im Sinne der Vertretung der Mitgliedsorganisationen
- die Begutachtung von Gesetzesnovellen einerseits als auch das Initiieren von Gesetzesänderungen,
- aktive Mitarbeit bei Gesetzeswerdungen,
- Verhandlungen mit Regierungsstellen und nicht zuletzt die Weitergabe von relevanten Informationen an unsere Mitglieder.
Es ist jedoch nicht immer möglich, rechtzeitig Kenntnis von relevanten, bevorstehenden Gesetzesnovellierungen zu erlangen – hier ersuchen wir Sie um Ihre Mithilfe!
EU/Internationales Recht
Die Abteilung EU/internationales Recht befasst sich mit dem Thema Behinderung über die Grenzen Österreichs hinaus. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen den österreichischen Zivilgesellschaftsvertretern und deren internationalen und europäischen Kooperationspartnern, insbesondere dem EDF (European Disability Forum).
Behandelt wird u.a. die Einflussnahme von EU-Recht und internationalen Verträgen auf die österreichische Rechtslage bzw. deren Umsetzung in Österreich. Einen weiteren wichtiger Aspekt stellt die Vernetzung von Zivilgesellschaftsvertreter*innen und die Verfolgung gemeinsamer Ziele auf Europaebene dar, wozu auch die Einflussnahme auf EU-rechtliche Agenden zählt.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Österreichische Behindertenrat nutzt folgende Kommunikationskanäle: Zeitschrift „monat“, E-Mail Newsletter, Website, Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn, BlueSky, TikTok, YouTube), Pressearbeit. Der Fokus in der Medien- und Pressearbeit liegt darin, die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen in die allgemeine Berichterstattung einfließen zu lassen.
Mitarbeit in Beiräten, Ausschüssen, Gremien
Zu sozialrechtlichen und behindertenrelevanten Themen wird der Behindertenrat laufend eingeladen, Ausschüsse und Gremien zu nominieren. Diese sind in dieser Liste zu finden:
Ausschüsse und Gremien Österreichischer Behindertenrat (PDF)
Vertreter*innen des Behindertenrates werden in die Beiräte der SV-Träger gem. § 440 ASGV entsandt.
Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) Österreich
Europäisches Behindertenforum
Netzwerk Kinderrechte
Sustainable Development Goals (SDG) Watch Austria
Aus ÖAR wurde der Österreichische Behindertenrat
Beim Delegiertentag der ÖAR am 11. Mai 2017 wurde die Bezeichnung „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation“ umbenannt in „Österreichischer Behindertenrat“.
Rückschau auf 40 Jahre ÖAR von 1976 bis 2016 (PDF)
Statuten und aktuelle Positionen
Die organisatorische Basis unseres gemeinsamen Handelns ist in den Vereinsstatuten (PDF) nachzulesen.
Hier finden sich die aktuellen Positionen des Österreichischen Behindertenrats.
Jahresberichte
Jahresbericht 2024 (PDF)
Jahresbericht 2023 (PDF)
