Die Initiative fordert eine Anhebung der Deckelung der Dienstposten für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) von 2,7 Prozent auf 4,5 Prozent. Die seit 1992 unverändert bestehende Regelung entspreche nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf.
Der Österreichische Behindertenrat unterstützt die Parlamentarische Bürgerinitiative „Unsere Kinder brauchen Unterstützung JETZT und nicht irgendwann! Stoppt die NOT im Bildungsbereich!“ vollinhaltlich. Seit Jahrzehnten fehlt es an den entsprechenden Ressourcen, um eine chancengleiche Bildung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Österreich zu gewährleisten.
Um den Änderungsbedarf klar zu benennen, werden nachfolgend die aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats zentralen Forderungen aufgezählt.
1. Bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen
Damit Schüler*innen mit Behinderungen bzw. SPF einen chancengleichen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben und gleichberechtigt mit ihren Mitschülerinnen ohne Behinderungen lernen können, braucht es bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Das bedeutet, dass die Unterstützungsleistungen von dem tatsächlichen individuellen Bedarf der Schüler*in ausgehend und in enger Absprache mit dieser durch ein multiprofessionelles Team festzulegen sind. Die bis heute andauernde Praxis – auf Basis eines mehr als 30 Jahren alten Quotenschlüssels nach dem Gießkannenprinzip Ressourcen zu verteilen – steht im Widerspruch zu Artikel 24 Absatz 2 Bildung der UN-Behindertenrechtskonvention.
2. Bis dahin: Anhebung der SPF-Deckelung
Der aktuell zur Anwendung kommende Quotenschlüssel von 2,7 % stammt aus dem Jahr 1992. Von diesem Quotenschlüssel ausgehend werden dann gemäß den entsprechenden Stellenplanrichtlinien die für die sonderpädagogische Förderung bereitzustellenden Dienstposten berechnet. Seit 1992 hat sich die SPF-Quote, also der Anteil an Schüler*innen mit SPF, auf die der Quotenschlüssel repliziert, kontinuierlich verändert. Den aktuellsten verfügbaren Daten folgend liegt die SPF-Quote, je nach Berechnungsweise, zwischen 3,6 % und 4,8 %.1 Das bedeutet, dass ein Großteil der Schülerinnen mit SPF nicht die pädagogische Förderung und Unterstützung bekommt die sie benötigen und die ihnen zusteht. Viele dringend benötigte Planstellen für sonderpädagogische Förderung gibt es damit in der Konsequenz nicht.
In diesem Zusammenhang ist die im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS festgelegte Maßnahme zur Anhebung der Deckelung für sonderpädagogische Förderung von 2,7 % auf 4,5 % grundsätzlich positiv zu bewerten.2 Dass diese Anhebung jedoch unter Budgetvorbehalt steht, und es laut der Aussagen von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vor dem nächsten Doppelbudget auch keine Anhebung der Deckelung geben wird ist zu Recht zu kritisieren.
Der Österreichische Behindertenrat unterstützt die von der Bürgerinitiative erhobene Forderung, die Deckelung umgehend auf ein bedarfsgerechtes Ausmaß anzuheben. Die Gewährleistung von Menschenrechten – wie jenes auf qualitativ hochwertige Bildung – darf nämlich niemals unter Budgetvorbehalt stehen.
Vgl. Parlamentarische Anfrage 1041/J (XXVIII. GP) vom 11.04.2025. Letzter Zugriff: 04.09.2025.
Vgl. Jetzt das Richtige Tun. Für Österreich. Regierungsprogramm 2025-2029. Letzter Zugriff: 04.09.2025.
Nach offiziellem Einbringen wird aus der Bürgerinitiative eine parlamentarische Bürgerinitiative
Mit der offiziellen Übergabe der 12.284 handschriftlichen Unterschriften an den Nationalrat beginnt die parlamentarische Phase der Bürgerinitiative. Gespräche mit Bildungssprecher*innen aller im Nationalrat vertretenen Parteien, den zuständigen Ausschussmitgliedern sowie Bildungsexpert*innen in den Bundesländern sind geplant.