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Startseite › Aktuelles › News › Access City Award

Access City Award

8. Juli 2024

Der Access City Award würdigt Städte, die sich erheblich anstrengen, für Menschen mit Behinderungen barrierefreier zu werden.

Banner Access City Award 2025

Seit 2010 würdigt der Access City Award Städte, die erhebliche Anstrengungen unternehmen, für Menschen mit Behinderungen barrierefreier zu werden. Ab sofort können Bewerbungen für den Access City Award 2025 (#ACA2025) eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 10. September 2024.

Audiovisual ec.europa.eu

Die Europäische Kommission startet Bewerbungen für den Access City Award 2025. Mit dieser Auszeichnung werden Städte gewürdigt, die hervorragende Arbeit geleistet haben, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Bei der kommenden Preisverleihung, die im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 in Paris steht, wird die Kommission auch eine besondere Erwähnung für „zugängliche Sportinfrastruktur“ vergeben. Der Preis wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum organisiert. Er steht Städten in der gesamten EU mit mehr als 50.000 Einwohner*innen offen. Die Gewinner*innen des 1., 2. und 3. Platzes des Access City Award 2025 erhalten Preise in Höhe von 150.000 €, 120.000 € bzw. 80.000 €. Sie werden im Rahmen einer Preisverleihung auf der Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen am 28. und 29. November 2024 bekannt gegeben. Interessierte Städte können ihre Bewerbungen bis 10. September 2024 einreichen.

Wer kann sich bewerben?

Der Access City Award richtet sich an

  • alle EU-Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen
  • städtische Gebiete, die aus zwei oder mehr Städten mit einer Gesamtbevölkerung von mehr als 50.000 Einwohner*innen bestehen, wenn sie in EU-Ländern liegen, in denen es weniger als zwei Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen gibt

Warum bewerben?

  • Die Teilnahme am Award stellt eine Möglichkeit dar, europaweit Anerkennung zu erhalten, und bietet die einzigartige Chance, die aktuelle Situation in der Stadt zu bewerten.
  • Sie bietet zudem Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Städten, um eine noch schönere Stadt zum Leben und Besuchen zu werden.

Auszeichnungen

Die Gewinnerstädte erhalten einen Geldpreis:

  • 1. Preis: 150.000 EUR
  • 2. Preis: 120.000 EUR
  • 3. Preis: 80.000 EUR

Sonderpreis

Darüber hinaus kann die EU-Jury beschließen, bis zu fünf „besondere Erwähnungen“ zu vergeben, sofern es Städte gibt, die in bestimmten Bereichen der Barrierefreiheit außergewöhnliche Arbeit geleistet haben. Zu Ehren der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 beabsichtigt die Europäische Kommission außerdem, eine besondere Erwähnung zum Thema „Zugängliche Sportinfrastruktur“ an eine Stadt zu vergeben, die zeigt, wie Sportinitiativen hochwertige und zugängliche Erlebnisse für alle schaffen können.

Auswahlverfahren

Die Jurys berücksichtigen getroffene und geplante Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • bauliche Umgebung und öffentliche Räume;
  • Verkehr und damit zusammenhängende Infrastruktur;
  • Information und Kommunikation, darunter
  • öffentliche Einrichtungen und Dienste.

Bewerben

Bereiten Sie Ihre Bewerbung jetzt im Bewerbungsportal vor. Die Bewerbungsfrist endet am 10. September 2024 um 12:00 Uhr MESZ.

Bitte lesen Sie die Hinweise für Bewerber*innen sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Es hilft Ihnen, die Abschnitte im Bewerbungsformular korrekt auszufüllen und Ihre Aktivitäten erfolgreich zu beschreiben. Ein Leitfaden für Antragsteller*innen und die Teilnahmebedingungen sind in allen EU-Amtssprachen auf der Website des Access City Award verfügbar.

Preisverleihung

Die Preisträger*innen werden im Rahmen einer Preisverleihung während der Konferenz des Europäischen Tages der Menschen mit Behinderungen am 28. und 29. November 2024 bekanntgegeben.

Service-Link

www.accesscityaward.eu

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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