• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Audiovisuelle Mediendienste: Verpflichtung zu kontinuierlich mehr Barrierefreiheit

Audiovisuelle Mediendienste: Verpflichtung zu kontinuierlich mehr Barrierefreiheit

5. Februar 2021

Der Weg zu barrierefreien audiovisuellen Mediendiensten

Der Weg zu barrierefreien audiovisuellen Mediendiensten

Von Dr.in Christina Meierschitz

Bereits im Jahr 1989 hat sich die EU mit der Richtlinie (RL) „Fernsehen ohne Grenzen“ der Sicherstellung des freien Empfangs und der Weiterverbreitung audiovisueller Werke aus anderen Mitgliedstaaten gewidmet. Es musste eine Art Waffengleichheit zwischen dem klassischen linearen Fernsehen einerseits und diversen Videoplattformen und Streaming Diensten andererseits hergestellt werden.

Daher wurde im Jahr 2007 die Richtlinie (RL) „Fernsehen ohne Grenzen“ novelliert. Nicht nur wurde sie in „RL über audiovisuelle Mediendienste“ umbenannt, sondern auch barrierefreie Maßnahmen empfohlen. Mit Gebärdensprache, Untertitelung, Audiobeschreibung und leicht verständlicher Menüführung sollte das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben gewährt werden. Dieser Text war jedoch weich formuliert und nicht bindend.

Durch die Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste kam es in Österreich im Jahr 2010 zu einer Rundfunkrechts-Reform. Bei dieser Reform wurde das Privatfernsehgesetz in „Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz – AMD-G)“ geändert.

Bezüglich der Barrierefreiheit für hör- und sehbehinderte Personen war entsprechend der Richtlinie vorgesehen, dass durch Untertitelung, Verdolmetschung in Gebärdensprache und Audiodeskription eine Steigerung barrierefreier Angebote schrittweise erfolgen soll. Aber auch diese Formulierung hatte keine wirkliche Verpflichtung mit sich gebracht.

Im Mai 2018 wurden mit einer Novelle der EU-RL sowohl öffentlich-rechtliche Fernsehstationen als auch private Streaming Dienste zu kontinuierlich steigender Barrierefreiheit verpflichtet. Auch in Österreich musste in Folge mit der Umsetzung der Richtlinie bis Ende 2020 verpflichtende kontinuierlich steigende Barrierefreiheit festgeschrieben werden.

Alle Rundfunk-Fernsehdienste, andere lineare Mediendienste über elektronische Kommunikationsnetze wie etwa Web-TV oder Live-Streaming in Mobilfunknetzen und sogenannte Abrufdienste, wie etwa Video-on-Demand-Portale müssen nun ihre Angebote für Menschen mit Seh- und/oder Hör- Beeinträchtigungen einfach zugänglich machen sowie relevante Inhalte verständlich und leicht zugänglich vermitteln.

Dazu wurde im Audiovisuellen Mediendienste Gesetz ein eigener Paragraf für Barrierefreiheit geschaffen. Dieser besagt, dass Mediendiensteanbieter, ab einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro, dafür zu sorgen haben, dass jährlich der Anteil der barrierefrei zugänglichen Sendungen kontinuierlich und stufenweise erhöht wird. Dafür müssen sie einen Aktionsplan erstellen, sowie einen Bericht, der die jährlichen Umsetzungsmaßnahmen aufzeigt. Diese Berichte sind der Regulierungsbehörde (KommAustria) zu übermitteln und müssen leicht, unmittelbar und ständig zugänglich veröffentlicht werden. Durch die regelmäßigen Berichtspflichten werden die Anbieter angehalten, die Umsetzung ihres Aktionsplans und die Erhöhung der Anteile an barrierefreien Sendungen zu erklären und zu rechtfertigen. Kann der Aktionsplan nicht eingehalten werden, so ist dies gegenüber der Regulierungsbehörde zu begründen und es sind Schritte darzulegen, wie das Ziel schnellstmöglich erreicht werden kann.

Als Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste wurde die RTR-GmbH eingerichtet. Diese stellt Informationsangebote bereit und unterstützt damit die Medienanbieter zur Herstellung von barrierefreien Angeboten. Darüber hinaus fungiert sie als Beschwerdestelle wegen fehlender Barrierefreiheit – auch als Onlineanlaufstelle.

Zur kontinuierlichen und stufenweisen Anhebung barrierefreier Sendungen wurde auch der ORF angehalten. Er hat ebenfalls einen Aktionsplan zu erstellen, der leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen ist. Dafür muss er den Publikumsrat sowie repräsentative Organisationen für Menschen mit Seh- und/oder Hör-Beeinträchtigungen und für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen anhören. Der ORF muss eine jährliche Steigerung des barrierefreien Programmanteils von 2,5 bis 4 Prozent sicherstellen und soll so bis 2030 vollständig barrierefrei werden.

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Mann steht in einem Festsaal und hält eine Rede, hinter ihm steht ein Weihnachtsbaum, rechts ist eine Gebärdensprachdolmetscherin zu sehen

Menschen mit Behinderungen feiern mit dem Bundespräsidenten

17. Dezember 2025

Am 16. Dezember 2025 kamen Menschen mit Behinderungen aus ganz Österreich zu einem vorweihnachtlichen Empfang in der Wiener Hofburg zusammen. Eingeladen hatten Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Doris Schmidauer.

Rollstuhlnutzerin putzt über einem Waschbecken ihre Zähne, Foto von Centre for Ageing Better auf Unsplash

Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau

2. Januar 2026

Seit 1. Jänner 2026 fördert das Land Wien altersgerechte und barrierefreie Umbauten mit bis zu 7.500 Euro.

Blick aus dem Großen Festspielhaus auf die Altstadt von Salzburg, Foto: Kerstin Huber-Eibl

Salzburg unter Finalisten für Access City Award 2026

21. November 2025

Die Europäische Kommission gab bekannt, dass Salzburg zu den Finalist*innen für den Access City Award 2026 zählt.

ÖZIV-Medienpreis: von Bildhauer Rudi Pinter gestaltetete Statue SCHUASCH

Verleihung ÖZIV Medienpreis

21. November 2025

Der ÖZIV Medienpreis 2025 ging an Thomas Winkelmüller und Constanze Ertl. Mit Anerkennungspreisen wurden Caroline Bartos und die Redaktion von Arbeit & Wirtschaft ausgezeichnet.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat