Eine neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die bereits dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt wurde, soll das Angebot an Gebärdensprachdolmetscher*innen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird künftig einerseits der Zugang für gehörlose Menschen zu den Dolmetscher*innen vereinfacht, andererseits werden auch außeruniversitäre Ausbildungen gefördert. Insgesamt stellt das Sozialministerium dafür 4 Mio. Euro zur Verfügung.
Obwohl die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) seit 2005 verfassungsrechtlich verankert ist, stehen den rund 10.000 gehörlosen Menschen in Österreich nur 130 Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung. Dieser Mangel erschwert gehörlosen Personen die Kommunikation mit hörenden Personen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Um die Zahl der Gebärdensprachdolmetsche*innen zu erhöhen, erarbeitete das Sozialministerium eine neue Förderrichtlinie. An der Erarbeitung waren Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und weitere Stakeholder wie der ÖGS-Dolmetscher*innenverband beteiligt. Gefördert werden Ausbildungen bei gemeinnützigen, privaten Rechtsträgern, wenn in einer Region keine universitären Angebote vorhanden sind. Damit soll die Zahl der Ausbildungsplätze steigen.
Verstärkt werden damit außeruniversitäre Ausbildungen zum bzw. zur Dolmetscher*in für ÖGS und Deutsch sowie außeruniversitäre Ausbildungen zum bzw. zur ÖGS-Kursleiter*in. Sie können für Personen mit und ohne Vorkenntnisse in ÖGS angeboten werden.
Darüber hinaus sollen verstärkt gehörlose Personen selbst zum bzw. zur Dolmetscher*in in ÖGS und Deutsch ausgebildet werden, um hörende und gehörlose Personen bei ihrer Ausbildung zu unterstützen. Dabei sollen neben der entsprechenden Sprachkompetenz auch methodologische und didaktische Inhalte vermittelt werden. Ein entsprechendes Curriculum wird aktuell gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und dem Österreichischen Verband der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen für ÖGS und Deutsch (ÖGSDV) erarbeitet.
Auch eine finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Vermittlungsstellen für Dolmetschangebote von gemeinnützigen Organisationen ist in der Richtlinie vorgesehen. Damit soll die Suche nach ÖGS-Dolmetscher*innen deutlich erleichtert werden.
Die neue Förderrichtlinie wurde dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt. Anschließend soll sie erlassen und veröffentlicht werden.