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Startseite › Aktuelles › News › Ausschreibung Inklusions-Medienpreis

Ausschreibung Inklusions-Medienpreis

1. September 2026

Der Verein LICHT INS DUNKEL freut sich auch auch in diesem Jahr wieder auf zahlreiche Einreichungen von Journalist*innen zum Herbert Pichler-Inklusions-Medienpreis.

An Wand projiziertes Bild von Herbert Piuchler, Text "LIcht ins Dunkel. Ausschreibung Inklusions-Medienpreis". Davor ist sitzendes Publikum zu sehen.
© ORF/Roman Zach-Kiesling

Die Beiträge müssen zwischen 1. August 2025 und 31. Juli 2026 veröffentlicht worden sein. Einreichfrist: 31. Oktober 2026

Mit dem Preis wird Berichterstattung ausgezeichnet, die Inklusion gesamtgesellschaftlich denkt und Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen lässt. Bei vielen der bislang ausgezeichneten, in Medien erschienenen Beiträge waren Menschen mit Behinderungen selbst journalistisch tätig. Zum mittlerweile sechsten Mal können Journalist*innen, Medienunternehmen und Redaktionen ihre Beiträge zum Herbert Pichler-Inklusions-Medienpreis einreichen. Es können aber auch redaktionsunabhängige Personen oder Vereine sowie Jurymitglieder Journal*innen nominieren.

Um der sich wandelnden Medienlandschaft gerecht zu werden, adaptierte die Jury die vier Kategorien. Sie lauten nun: Fernsehen, Radio / Podcast, Printmedien inkl. Online-Publikation sowie Multimedia / Digital. Der Herbert Pichler-Inklusions-Medienpreis ist je Kategorie mit 3.000,00 Euro dotiert und kann auch an zwei Gewinner*innen vergeben werden. Das Preisgeld wird von Sponsoren getragen.

Wertungskriterien

  • Behandlung wichtiger Aspekte der Inklusion bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Diskriminierungsfreie Sprache
  • Mediale Zugänglichkeit der nominierten Beiträge für Menschen mit Behinderungen (Untertitel bei Fernsehen verfügbar, mit Screenreader gut lesbar, in leichter bzw. einfacher Sprache verfügbar, etc.)
  • Objektivität und Unabhängigkeit des Beitrags
  • Sachliche Richtigkeit
  • Berücksichtigung journalistischer und ethischer Prinzipien
  • Umfang und Qualität der Recherche
  • Reichweite des Beitrags
  • Bei wiederholter Einreichung: inhaltliche Diversität sowie qualitative Weiterentwicklung
  • Pro Person können maximal drei Beiträge eingereicht werden.
  • Der Beitrag muss im Zeitraum 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 veröffentlicht worden sein.

Beiträge können bis 31. Oktober 2026 an medienpreis@lichtinsdunkel.org eingereicht werden – aus der Kategorie Fernsehen als MP4-File oder QuickTime-Video, Radio / Podcast als MP3-File oder Link, Printmedien inkl. Online-Publikation als PDF oder Link, Multimedia / Digital als Link. Der Einreichung ist das ausgefüllte Einreichformular beizufügen.

Download barrierefreies Einreichformular (PDF)

Die Vergabe des Medienpreises erfolgt durch eine Jury

  • Mag. Dr. Gabriele Falböck (Publizistik- und Kommunikationswissenschaft / Medien und digitale Technologien / UNI Wien, FH St. Pölten)
  • Ao. Univ. Prof. Dr. Fritz Hausjell (Publizistik- und Kommunikationswissenschaft / UNI Wien)
  • Mag. Barbara Krenn (Hauptabteilungsleiterin Religion und Ethik multimedial / ORF)
  • Martin Ladstätter, M.A. (Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats)
  • Ivana Veznikova M.Sc. (Moderatorin der Sendereihe „Perspektivenwechsel“ / Okto TV)
  • Univ. Prof. Dr. Germain Weber (Vorstand LICHT INS DUNKEL, Fakultät für Psychologie / UNI Wien)

Rückfragen & Kontakt

Verein LICHT INS DUNKEL
Christine Steindorfer
Telefon: 01 533 86 88 DW19 oder 0664 1255962
E-Mail: medienpreis@lichtinsdunkel.org
Website: https://lichtinsdunkel.org/

Medienleitfaden des Österreichischen Behindertenrats

Wie über Menschen mit Behinderungen realitätsnah und diskriminierungsfrei berichtet werden kann, erfahren Medienschaffende im Leitfaden des Österreichischen Behindertenrats:

Menschen mit Behinderungen in den Medien. Ein Leitfaden für anti-ableistische Darstellung und Repräsentation.

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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