Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sichergestellt werden kann. Der Österreichische Behindertenrat betonte, dass Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen haben müssen.
Die Digitalisierung soll bestehende Zugangsmöglichkeiten erweitern und die Teilhabe verbessern. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass bewährte analoge Zugangswege wegfallen oder Menschen von wesentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Wo digitale Angebote keine tatsächliche, barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, müssen daher weiterhin gleichwertige analoge Alternativen zur Verfügung stehen.
Der Österreichische Behindertenrat sprach sich daher klar für ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren aus. Überall dort, wo digitale Angebote aus unterschiedlichsten Gründen nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind, muss weiterhin ein gleichwertiger analoger Zugang gewährleistet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Digitalisierung niemanden ausschließt, sondern allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.
Der Österreichische Behindertenrat bedankt sich bei Bundesministerin Korinna Schumann für den konstruktiven Austausch und die Möglichkeit, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in diesem wichtigen Themenbereich einzubringen. Wir bedanken uns zudem dafür, dass der Österreichische Behindertenrat auch im weiteren Erarbeitungsprozess eingebunden wird und seine Expertise weiterhin einbringen kann.