Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sichergestellt werden kann.
„Digitalisierung eröffnet viele Chancen. Sie darf aber niemals dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen von Informationen, Kommunikation oder wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Wo digitale Angebote keine barrierefreie und selbstständige Nutzung ermöglichen, müssen gleichwertige analoge Alternativen bestehen bleiben“, betont Widl.
Der Behindertenrat verwies darauf, dass Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen haben müssen.
Digitalisierung soll bestehende Zugangsmöglichkeiten erweitern und die Teilhabe verbessern. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass bewährte analoge Zugangswege wegfallen oder Menschen von wesentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Der Behindertenrat spricht sich daher klar für ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Verfahren aus. Wo digitale Angebote aus unterschiedlichsten Gründen nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind, muss weiterhin ein gleichwertiger analoger Zugang gewährleistet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Digitalisierung niemanden ausschließt, sondern allen Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.
„Ich danke Bundesministerin Korinna Schumann und ihrem Team für den konstruktiven Austausch. Ich freue mich, dass der Österreichische Behindertenrat auch im weiteren Erarbeitungsprozess eng eingebunden wird. Die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an berücksichtigt werden, damit Digitalisierung allen Menschen zugutekommt“, so Klaus Widl.

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