• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Barrierefreiheitsgesetz beschlossen

Barrierefreiheitsgesetz beschlossen

17. Mai 2023

Am 17. Mai 2023 beschloss der Ministerrat das Barrierefreiheitsgesetz im Sinne des Antrages des Sozialministeriums.

PC-Tastatur mit großer blauer Taste, die eine Aufschrift mit dem Text "Accessibility." trägt

Am 17. Mai 2023 beschloss der Ministerrat das Barrierefreiheitsgesetz im Sinne des Antrages des Sozialministeriums. Das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz– BaFG) tritt mit 28. Juni 2025 in Kraft.

Das Barrierefreiheitsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“.

Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen, sind barrierefrei anzubieten – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen und Fälle, in denen diese Anforderungen eine grundlegende Produktänderung oder unverhältnismäßige Belastung bedeuten würden. Eine Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice wird zur Kontrolle der Einhaltung durchgeführt.

Einhaltung EU-weiter Barrierefreiheitsstandards

Für die ausdrücklich im Barrierefreiheitsgesetz angeführten Produkte und Dienstleistungen sollen nach einem EU-weiten, einheitlichen Standard verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen festgelegt werden. Das neue Barrierefreiheitsgesetz wird Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sowie Dienstleistungserbringer zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards verpflichten. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, damit zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

Eine ganze Reihe von Produkten und Dienstleistungen mit Digitalisierungsbezug müssen künftig durchgängig barrierefrei sein, damit sie im EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden dürfen und Produkte eine CE-Kennzeichnung erhalten.

Zu diesen Produkten und Dienstleistungen zählen insbesondere

  • PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Smart-TVs, TV-Sticks, Spielkonsolen, EBooks
  • Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten
  • bestimmte Dienste im Personenverkehr (z.B. Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Reiseinformationen)
  • Bankdienstleistungen
  • E-Commerce-Dienste (Online-Shops)
  • Elektronische Kommunikationsdienste wie Sprach- und Videotelefonie sowie Online-Messengerdienste
  • Apps und Webseiten für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen für umfasste Produkte und Dienstleistungen tragen zur Harmonisierung des Binnenmarktes bei. Insbesondere Menschen mit Behinderungen wird dadurch auch die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung durch die Verbesserung des Zugangs zu zeitgemäßen Produkten und Dienstleistungen erleichtert.

Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Das Barrierefreiheitsgesetz stärkt in vielen Bereichen für Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen, aber auch Menschen mit Lernschwierigkeiten werden von der barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnologie besonders profitieren. Zudem ist zu erwarten, dass durch die EU-weite Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen mehr Wettbewerb unter den Anbietern entsteht, Nachfrage und Angebot steigen und barrierefreie Produkte und Dienstleistungen kostengünstiger zur Verfügung stehen werden.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, werden vom Anwendungsbereich des Gesetzes gänzlich ausgenommen. Für Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, sind Erleichterungen vorgesehen, sodass auch sie keinen unzumutbaren Verwaltungsaufwand durch das Barrierefreiheitsgesetz befürchten müssen. Nach den Regelungen im neuen Barrierefreiheitsgesetz obliegt es den betroffenen Unternehmen, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und auf Basis der technischen Dokumentation zu bewerten, ob und wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. Allenfalls führen die Unternehmen anhand der im Gesetz vorgesehenen Kriterien auch eine Beurteilung durch, ob und inwieweit die Einhaltung einzelner Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen würde.

Zentrale Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice

Die Produkte und Dienstleistungen sollen einer zentralen Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice als zuständige Behörde unterliegen. Daher sind auch Anpassungen im Sozialministeriumservicegesetz vorgesehen.

Verbraucher*innen, der Verein für Konsumenteninformation, der Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer Österreich sollen sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden und auf nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen hinweisen können. Die Marktüberwachungsbehörde soll dann prüfen, ob alle Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten wurden und im Bedarfsfall notwendige Schritte veranlassen, wie Aufforderungen an Unternehmen, bescheidmäßige Anordnungen und allenfalls Verwaltungsstrafen.

Service-Links

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (bekannt als „European Accessibility Act“)

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes – BaFG

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

7 sitzende Personen bei einer Podiumsdiskussion. Recht steht eine schwarz gekleidete ÖGS-Dolmetscherin. Im Vordergrund ist sitzendes Publikum zu sehen. Im Hintergrund großer Schriftzug "Herzlich willkommen zur Fachkonferenz"

Fachkonferenz Barrierefreiheitsgesetz

25. September 2025

Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich

Sitzungssaal im Wiener Landtag. Foto: PID/Markus Wache

Wiener Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit

12. September 2025

Die Wiener Gemeinderätliche Inklusionskommission startet in eine neue Periode. Die Wiederwahl bestätigt Stefanie Vasold als Vorsitzende und Astrid Rompolt, Arabel Bernecker-Thiel, Angela Schütz und Barbara Huemer als stellvertretende Vorsitzende.

PC-Tastatur mit großer blauer Taste, die eine Aufschrift mit dem Text "Accessibility." trägt

2 von 100 geprüften Websites erfüllen gesetzliche Anforderungen an Barrierefreiheit

7. August 2025

Einer aktuellen Untersuchung zufolge ist in Österreich nur jede 50. Website barrierefrei zugänglich. Im Schnitt wurden pro überprüfter Website 4,42 technische Barrierefreiheitsverstöße festgestellt.

Rollstuhl- und Fahrradpark in Wien-Favoriten

Rollstuhl- und Fahrradpark in Wien-Favoriten

7. August 2025

Nahe dem Sportplatz „In der Gruam“ am Wienerberg entstand ein Fahrrad- und Rollstuhlpark. Das Siegerprojekt der Wiener Kinder- und Jugendmillion ergänzt den bestehenden, öffentlich zugänglichen Sportplatz für Ballsportarten um ein naturnah gestaltetes Bewegungsangebot.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat