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Startseite › Aktuelles › News › Behindertenanwältin: Büros in Wien, Salzburg und Graz

Behindertenanwältin: Büros in Wien, Salzburg und Graz

14. Januar 2025

In Salzburg wurde nach Wien und Graz die dritte Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft eröffnet.

3 Frauen und ein Mann stehen vor Rollups der Behindertenanwaltschaft
Neben dem bereits eröffneten Regionalbüro Süd in Graz für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland und dem Regionalbüro Ost für Wien, Nieder- und Oberösterreich wurde am 13. Jänner 2024 der dritte Standort der Behindertenanwältin in Salzburg eröffnet. Im Bild v.l. Regionalbüroleiterin OST Elke Niederl, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger, Sozialminister Johannes Rauch, Regionalbüroleitern West Beatrice Stadel

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, eröffnete am 13. Jänner 2024 gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch in der Sozialministerium Landesstelle Salzburg ihr neues Regionalbüro WEST. Neben den bestehenden Standorten OST in Wien und SÜD in Graz wird nun mit der dritten regionale Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft Menschen mit Behinderungen aus den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg lokaler Zugang zu kostenloser Beratung, Information und Unterstützung bei erfahrenen Diskriminierungen im Alltag ermöglicht. Darüber werden Menschen mit Behinderungen bei Schlichtungsverfahren begleitet und die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Organisationen in den Ländern gefördert.

“Mit dem neuen Regionalbüro stärken wir die bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen deutlich”, waren sich Behindertenanwältin Steger und Sozialminister Rauch bei der Eröffnung einig. Das Büro in Salzburg ist neben einem weiteren neuen Regionalbüro SÜD in Graz und dem bestehenden Regionalbüro OST in Wien .

Seit 2006 unterstützt und berät das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen bei vermuteten Diskriminierungen im Alltag oder im Beruf. Jedes Jahr werden mehrere hundert Beratungen über die Telefonhotline, per E-Mail oder persönlich durchgeführt und über rechtliche Möglichkeiten informiert. Liegen mögliche Diskriminierungen vor, kann die Behindertenanwältin auch bei Schlichtungsverfahren begleiten. Beratung und Unterstützung durch das Büro sowie der Zugang zur Telefonhotline sind für alle Menschen kostenlos. Lokale Anlaufstellen zu Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behindertenanwältin bieten seit 2024 eigene Regionalbüros. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden bereits im Sommer 2024 geschaffen.

“Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Mit deutlich mehr Budget für die berufliche Teilhabe und Pilotprojekten für eine Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen sowie ‘Lohn statt Taschengeld’ haben wir wichtige Schritte gesetzt, die uns diesem Ziel näherbringen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Ein selbstbestimmtes Leben bedeutet aber auch, sich mit den richtigen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren zu können. Mit den neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin schaffen wir einen lokalen und noch einfacheren Zugang zu Informationen und Beratungen über die richtigen Beschwerdemöglichkeiten und weiteren Begleitung auf regionaler Ebene.”

Bundesweite Unterstützungsstruktur deutlich gestärkt

Das neue Regionalbüro WEST führt die laufenden Geschäfte der Behindertenanwältin in Salzburg, Tirol und Vorarlberg auf regionaler Ebene. Dadurch ist künftig auch in den westlichen Regionen Österreichs eine verlässliche Anlaufstelle bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vorhanden, um ihnen den Weg zu ihren Rechten zu ebnen.

“Diskriminierung kennt keine Grenzen. Daher ist es essenziell, dass der Schutz vor Diskriminierung einfach zugänglich ist. Die neuen Regionalbüros leisten hierzu einen entscheidenden Beitrag: Sie bieten Beratung und Information zu Beschwerdemöglichkeiten und rechtlichen Wegen an, gewährleisten eine Begleitung und Unterstützung bei Diskriminierungsfällen und fördern Vernetzung, Kooperation und Information sowohl für die von Diskriminierung betroffenen Menschen als auch für Organisationen und Institutionen. Damit ist sichergestellt, dass niemand durch bürokratische Hürden oder räumliche Distanz benachteiligt wird“, betonte Behindertenanwältin Christine Steger.

Neben der Beratung und den richtigen Informationen sind Schlichtungen im Schutz vor Diskriminierungen das zentrale Instrument. Sie bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine faire und einvernehmliche Weise zu lösen und dabei oft langwierige Verfahren zu vermeiden. Die neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin begleiten diese Verfahren auf regionaler Ebene und bringen diese Form der Konfliktlösung noch näher zu den betroffenen Menschen.

Die Regionalbüros arbeiten zudem eng mit lokalen Organisationen und anderen Anlaufstellen zusammen, um ihre Angebote bestmöglich an die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aufklärung über Diskriminierungen und die entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten.

Adressen

  • Behindertenanwaltschaft, Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
  • Regionalbüro WEST: Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg, Erdgeschoß, Zimer 56
  • Regionalbüro SÜD: Babenbergerstraße 35, 8020 Graz, Erdgeschoß, Zimmer 10

Sprechstunden von Behindertenanwältin Christine Steger

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, bietet auch 2025 wieder Sprechtage in den Bundesländern sowie online-Sprechstundenmöglichkeit für Anfragen von Menschen mit Behinderungen an.

Anmeldungen für die Sprechstunden werden telefonisch unter 0800 80 80 16 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr) oder per E-Mail an office@behindertenanwalt.gv.at entgegengenommen.

Salzburg

Donnerstag, 6. Februar 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Sozialministeriumservice Salzburg, Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg

Wien

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Schönngasse 15-17/4, 1020 Wien

Niederösterreich

Donnerstag, 20. Februar 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Sozialministeriumservice NÖ, Daniel-Gran-Straße 8/3.Stock, 3100 St. Pölten

Steiermark

Donnerstag, 27. Februar 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Regionalstelle Süd des Büros der Behindertenanwältin, Babenbergerstraße 35, 8021 Graz

Tirol

Dienstag, 18. März 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Selbstbestimmt Leben Innsbruck, Anton-Eder-Straße 15, 6020 Innsbruck

Vorarlberg

Freitag, 4. April 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

ÖZIV Landesverband Vorarlberg, St.-Anna-Straße 2a, 6900 Bregenz

Burgenland

Montag, 28. April 2025 von 15:00 bis 17:00 Uhr;

Sozialministeriumservice Burgenland, Neusiedler Straße 46, 7000 Eisenstadt

Oberösterreich

Mittwoch, 14. Mai 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Fokus Mensch, Gewerbepark Urfahr 6/1, 4040 Linz

Kärnten

Donnerstag, 22. Mai 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Sozialministeriumservice Kärnten, Kumpfgasse 23-25, 9020 Klagenfurt

Online

  • Mittwoch, 29. Jänner 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 26. Februar 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 26. März 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 30. April 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 28. Mai 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 25. Juni 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr

So können Sie die Behindertenanwaltschaft kontaktieren

Telefon: 0800 80 80 16 – Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr (kostenlos)
E-Mail:   office@behindertenanwalt.gv.at

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