Mit 16. April 2026 zählt die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift zum immateriellen Kulturerbe in Österreich. Die Österreichische UNESCO-Kommission nahm sie in das nationale Verzeichnis auf. Darin werden kulturelle Praktiken und Wissen dokumentiert, die für Gemeinschaften von besonderer Bedeutung sind und über Generationen weitergegeben werden.
Die Initiative für die Aufnahme ging vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) aus. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ und Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, betont die Bedeutung der Schrift für blinde und stark sehbehinderte Menschen: „Die Brailleschrift ist für blinde und stark sehbehinderte Menschen weit mehr als ein Mittel zur Informationsaufnahme – sie ist Teil unserer Identität.“
Brailleschrift als Zugang zu Bildung und Information
Die Brailleschrift ist weltweit die wichtigste Schrift für blinde und stark sehbehinderte Menschen. In Österreich begleitet sie rund 5.000 Menschen im Alltag. Sie macht gesprochene Sprache tastbar und ermöglicht Zugang zu Information, Bildung und Kultur sowie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Grundform der Braillezeichen besteht aus sechs Punkten. Sie sind in zwei Spalten mit jeweils drei Punkten angeordnet. Aus diesen sechs Punkten entstehen insgesamt 64 mögliche Punktkombinationen. Durch normierte Abstände können die Zeichen mit den Fingerkuppen ertastet und flüssig gelesen werden.
Erfindung und weltweite Verbreitung
Die Brailleschrift wurde 1825 vom damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille entwickelt. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts setzte sie sich als Schrift für blinde Menschen durch. Im 20. Jahrhundert entstanden weltweit weitere Braillecodes für unterschiedliche Alphabete sowie für nicht alphabetische Schriftsysteme.
Erlernt wird die Brailleschrift meist an Schulen für blinde Kinder, an inklusiven Schulen oder im Rahmen der beruflichen Rehabilitation von Erwachsenen, die später im Leben erblinden. Seit ihrer Entwicklung wird sie vor allem von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen selbst genutzt und weitergegeben.
Kulturgut der Behindertenselbsthilfe
Brailleschrift gilt als wichtiges Kulturgut der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen. Sie wurde von blinden Menschen selbst entwickelt, gepflegt und technisch weiterentwickelt und ist ein verbindendes Merkmal der Gemeinschaft ihrer Nutzer*innen.
Mit der Aufnahme in das UNESCO-Verzeichnis wird auch auf aktuelle Herausforderungen aufmerksam gemacht. Technologische Entwicklungen sowie rückläufige Förderstrukturen führen dazu, dass immer weniger Menschen die Brailleschrift erlernen.
Markus Wolf unterstreicht daher die Bedeutung der Anerkennung: „Die Aufnahme in das UNESCO-Verzeichnis ist ein starkes Zeichen für den Wert dieser Kulturtechnik und für die Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Menschen.“
Service Link
Österreichische UNESCO-Kommission: Immaterielles Kulturerbe in Österreich: Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift