Aufgrund der niedrigen Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zur Bevölkerung ohne Behinderung fordert das Europäische Behindertenforum (EDF) schon länger eine EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen (Disability Employment and Skills Guarantee). Diese Strategie soll ähnlich aufgebaut sein wie die bereits existierende EU-Jugendgarantie, die zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurde.
Nur 51,3 % der Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sind beschäftigt, verglichen mit 75,6 % der Menschen ohne Behinderungen. Für Frauen mit Behinderungen ist diese Zahl mit 49% noch niedriger, genauso wie für junge Menschen mit Behinderungen, die eine Erwerbsquote von nur 47,4 % haben. Außerdem verdienen Menschen mit Behinderungen erheblich weniger als Menschen ohne Behinderungen. Auch hier schneiden Frauen mit Behinderungen schlechter ab und erhalten oftmals noch weniger Gehalt.
Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen würde helfen diese Situation zu verbessern. Die EU braucht qualifizierte Arbeitskräfte, um wettbewerbsfähig zu bleiben und kann es sich nicht leisten auf das Potential von europaweit mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen zu verzichten. Wie erwähnt hat die EU bereits ein ähnliches, erfolgreiches Beschäftigungsprogramm für junge Menschen – die EU-Jugendgarantie. Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 hat sie über 50 Millionen jungen Menschen Unterstützung geboten, wodurch auch die Beschäftigungsquoten unter jungen Menschen stetig gestiegen sind.
Die EU-Garantie für Beschäftigung Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen
- sollte auf dem Erfolg der Jugendgarantie aufbauen und zu fair bezahlter Erwerbsarbeit führen
- Arbeitsmöglichkeiten auf dem offenen Arbeitsmarkt (nicht in geschützten Werkstätten) für Menschen mit Behinderungen jeden Alters bieten, ohne die Anspruchsberechtigung auf Beihilfen und andere staatliche Unterstützungen zu beeinträchtigen.
- Unterstützung bieten, um notwendige Arbeitsplatzanpassungen umzusetzen.
Das EDF gibt auch ein Beispiel, wie die in der Praxis aussehen könnte:
Maria, 32 Jahre alt, ist eine Frau mit Behinderungen, die schon längere Zeit nicht am Arbeitsmarkt tätig war. Auf dem Arbeitsamt kann sie sich für die EU- Beschäftigungsgarantie anmelden. Zur Finanzierung dieser Initiative würden EU-Gelder (aus dem Europäischen Sozialfonds ESF) zusammen mit nationalen Mitteln verwendet werden. Entweder, um eine Ausbildung für Maria zu finanzieren mit der sie leichter einen Arbeitsplatz findet (Qualifizierung) oder um gleich einen Job zu finden, bei dem ihr Gehalt in den ersten Monaten der Beschäftigung subventioniert wird. Dies würde innerhalb der ersten vier Monate nach Marias Einschreibung in das Programm umgesetzt werden und keine Auswirkungen auf ihre Beihilfen oder ihren Zugang zu Dienstleistungen haben. Sollte Maria auch Hilfsmittel benötigen, um arbeiten zu können, und dies nicht durch staatliche Subventionen abgedeckt sein, kann die Finanzierung aus der EU- Beschäftigungsgarantie dem/der Arbeitgeber*in oder Bildungseinrichtung helfen, sie zu beschaffen.
Die EU-Kommission hat in diesem Jahr auch die „Union der Kompetenzen“ ins Leben gerufen – eine Strategie zur Verbesserung der allgemeinen, beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen wäre auch sehr im Sinne dieser Strategie.
von Gudrun Eigelsreiter