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Startseite › Aktuelles › News › Forderung an UN-Generalsekretär Guterres

Forderung an UN-Generalsekretär Guterres

2. April 2020

„Call for action“ an UN-Generalsekretär António Guterres von der Themengruppe zu Katastrophenrisikominderung der Interessensgruppe von Menschen mit Behinderungen für nachhaltige Entwicklung

Internationale Perspektive auf Menschen mit Behinderungen. Covid-19

02.04.2020 Übersetzung von Gudrun Eigelsreiter (Originaldokument: https://docs.google.com/document/d/1yXnwrl8weyN7wZ6WRV87rpV57Vma8TiILxE_qqZpUbY/edit)

Brief / „Call for action“ an den UN-Generalsekretär António Guterres von der Themengruppe zu Katastrophenrisikominderung (Thematic Group on Disaster Risk Reduction) der Interessensgruppe von Menschen mit Behinderungen für nachhaltige Entwicklung (Stakeholdergroup of Persons with Disabilities for Sustainable Development)

Wir fordern dringend, Menschen mit Behinderungen in der COVID-19 Krise zu inkludieren – niemand darf zurückgelassen werden! Wir bitten den UN-Generalsekretär eindringlich die UN Mitgliedsstaaten an Artikel 25 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) zu erinnern:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu genießen. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.“

Wir bieten unsere Expertise und Anleitung an und stellen folgende Forderungen an alle Regierungen und Gesundheitsdienstleister:

  1. Etablierung politischer Maßnahmen für das Gesundheitssystem, die auch für Menschen mit Behinderungen inklusiv sind. Außerdem sollen Menschen mit Behinderungen in alle Reaktionen des Staates rund um die COVID-19-Krise eingebunden werden.
  2. Ausweitung der Maßnahmen zum Sozialen Schutz für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
  3. Garantie und Ausbau des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ihre PflegerInnen, einschließlich des Zugangs zu persönlicher Schutzausrüstung und Hygieneprodukten.
  4. Sicherstellen, dass die staatliche Kommunikation zu COVID-19 barrierefrei und in Leichter Sprache aufbereitet ist. Auch Bekanntmachungen von öffentlichen Stellen müssen für alle Menschen verfügbar sein.
  5. Sammlung von statistischen Daten während der COVID-19 Krise, die nach Behinderung aufgeschlüsselt sind und die nicht bekannten Informationen zu Behinderungen und COVID-19 öffentlich zugänglich machen.
  6. Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und mit den sie repräsentierenden Organisationen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Reaktionen des Staates auf die COVID-19 Krise sicherzustellen.

 

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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