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Startseite › Aktuelles › News › Kärnten: Harmonisierung Persönlicher Assistenz

Kärnten: Harmonisierung Persönlicher Assistenz

18. Juli 2023

Kärnten erhält 2023 vom Bund für die Umsetzung der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz 500.000 Euro.

Amtsgebäude der Kärrntner Landesregierung, Foto: LPD
Amtsgebäude der Kärrntner Landesregierung, Foto: LPD

Im Bundes-Regierungsprogramm 2020-2024 wird die Ausweitung und Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen – unabhängig von der Art der Behinderung – festgehalten. Das Land Kärnten erhält vom Bund für die Umsetzung der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz im Jahr 2023 eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro. Für das Jahr 2024 erwartet Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner eine Million Euro.

„Die Bundesmittel ermöglichen es uns, die Persönliche Assistenz gemäß dem Kärntner Landesetappenplan zu forcieren und auszubauen. Das Land Kärnten übernimmt dabei eine Vorreiterrolle in Bezug auf Chancengleichheit, ohne dabei das Landesbudget zu belasten. Mit den Leitlinien ‚Teilhabe am gesellschaftlichen Leben‘ und ‚Selbstbestimmtes Leben‘ erfüllen wir den Anspruch unseres Regierungsprogramms für Kärnten und setzen Wegmarken für ein nachhaltig inklusives Kärnten, sowohl für die heutige als auch für kommende Generationen“, erläuterte Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner am 18. Juli 2023 in einer Aussendung.

Ein zentrales Ziel der Harmonisierung der Persönlichen Assistenz ist die Zusammenführung der Assistenzleistungen am Arbeitsmarkt (Sozialministeriumservice) und im Privatbereich (Land-Fachabteilung), um die Leistungen der Persönlichen Assistenz bundesweit zu vereinheitlichen.

„In Kärnten wird die Persönliche Assistenz derzeit sowohl im Privatbereich (Land) als auch am Arbeitsplatz (Sozialministeriumservice – Bund) ausschließlich durch die BMKz Assistenz gGmbH angeboten. Dies erleichtert die Harmonisierung erheblich. Um den Grundsatz der Wahlfreiheit zu gewährleisten, haben Klient*innen zukünftig die Möglichkeit, die Persönliche Assistenz bei allen fünf weiteren Vertragspartnern des Landes in Anspruch zu nehmen“, erklärte Prettner.

Finanzielle Erläuterungen

  • Die bereits beantragte Förderung beim Sozialministeriumservice für 2023 beläuft sich auf etwa 30.000 Stunden zu einem Stundensatz von 16,30 Euro, was einem Betrag von 489.000 Euro pro Halbjahr entspricht.
  • Für das Jahr 2024 wird eine Förderung von etwa 60.000 Stunden zu einem Stundensatz von 16,30 Euro erwartet, was einem Betrag von 978.000 Euro pro Jahr entspricht.
  • Der Antrag für 2024 wurde ebenfalls beim Sozialministeriumservice als abwickelnder Stelle eingereicht.
  • Insgesamt werden Bundesförderungen in Höhe von rund einer Million Euro pro Jahr beantragt und in Verbindung mit den Maßnahmen der Leitlinie 7 „Selbstbestimmtes Leben“ und Leitlinie 8 „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ des Landesetappenplans (LEP) umgesetzt.

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