Mit der „Richtlinie für medizinische Gutachter*innen“ reagiert die PVA auf die schon lange anhaltende, in letzter Zeit jedoch immer stärker gewordene Kritik an ihrer Begutachtungspraxis. Der Österreichische Behindertenrat hat in dem Zusammenhang vehement eine umfassende und strukturelle Verbesserung bei Qualität und Objektivität, sowie Unabhängigkeit und Transparenz der Begutachtungsverfahren gefordert.
Verbesserungen bei Kommunikation und Verhalten
Die nun von der PVA herausgegebene Richtlinie zeigt einige begrüßenswerte Ansätze. So sind etwa die Ausführungen zum Punkt Kommunikation und Verhalten gegenüber den Versicherten positiv hervorzuheben. Auch wenn hier Punkte adressiert werden, die eigentlich selbstverständlich sein sollten (z.B. respektvolle Haltung, ausreden lassen, Ablauf der Begutachtung erklären). Hatten doch gerade die Beschwerden vieler Versicherten über unangemessenes und herabwürdigendes Verhalten seitens der Gutachter*innen dringend Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Hier bleibt zu hoffen, dass die Vorgaben der Richtlinie auch tatsächlich in der Realität umgesetzt werden und sich damit die Situation der Versicherten verbessert.
Verantwortung wird an Gutachter*innen ausgelagert
Auffallend ist, dass die Richtlinie beim Punkt Fortbildung hauptsächlich auf die gesetzliche, von allen Ärzt*innen zu erfüllende Fortbildungspflicht verweist. Dabei bräuchte es gerade in diesem Zusammenhang zusätzliche, und von Seiten der PVA verpflichtend vorgeschriebene einschlägige Fortbildungen für Gutachter*innen. Relevante Inhalte wären hier Themen wie Behinderungen aus menschenrechtlicher Perspektive, Gender und Diversity oder auch die Gutachtenerstellung an sich. Stattdessen werden Qualitätssicherung und kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung von der PVA in der Richtlinie an die Gutachter*innen ausgelagert.
Erhebliche Mängel bei Objektivität, Transparenz und Unabhängigkeit
Bei den Punkten Objektivität, Transparenz und Unabhängigkeit weist die Richtlinie erhebliche Mängel auf. So heißt es etwa, dass gutachterliche Einschätzungen ausschließlich auf objektivierbaren medizinischen Grundlagen basieren. Dass dies als Feststellung und nicht als Handlungsanweisung für die Gutachter*innen – von der sich bei Zuwiderhandlung Konsequenzen ableiten lassen würden – formuliert ist, versinnbildlicht die über weite Strecken bestehende fehlende Verbindlichkeit der Richtlinie. Zudem wird die Pflicht zur Berücksichtigung aller (fachärztlicher) Vorbefunde durch die Gutachter*innen negiert und Vorbefunde als Informationsquelle, der man sich bedienen kann, aber eben nicht muss, beschrieben.
In Hinblick auf Transparenz und Unabhängigkeit bräuchte es tatsächlich substanzielle, über die Richtlinie hinausgehende Veränderungen.
Außerdem sind die Ausführungen zur Weiterentwicklung des Beschwerdemanagements rudimentär. Es fehlt die Etablierung einer unabhängigen Beschwerdestelle bzw. Aufwertung der Ombudsstelle.
Fehlende Partizipation von Betroffenenorganisationen
Problematisch ist zudem, dass ganz offensichtlich Betroffene – darunter auch Menschen mit Behinderungen sowie ihre Organisationen – in die Entwicklung bzw. Erstellung dieser Richtlinie nicht eingebunden waren. Gerade eine solche Partizipation ist aber dringend notwendig um die in der Begutachtungspraxis der PVA vorhandenen Mängel nachhaltig, auch von der Seite der Versicherten her denkend, verbessern zu können.
Der Österreichische Behindertenrat wird die Umsetzung der neuen Richtlinie aufmerksam verfolgen und den weiter vorhandenen Verbesserungsbedarf in Form eines Positionspapiers zum Thema Begutachtungen formulieren.