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Startseite › Aktuelles › News › One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel

One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel

8. Mai 2025

Der Gesundheitsausschuss unternimmt einen ersten Schritt zur Etablierung des vom Österreichischen Behindertenrat geforderten One-Stop-Shops für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln.

Eine Person übergibt einer anderen eine Mappe

Aktuell müssen Menschen, die auf Heilbehelfe und Hilfsmittel angewiesen sind, teils mehrere Ansuchen bei unterschiedlichen Stellen einbringen. Dies ist schlichtweg unzumutbar.
Am 9. Mai 2025 gab der Gesundheitsausschuss grünes Licht für einen von den Grünen eingebrachten Entschließungsantrag, mit dem – nach Beschluss im Parlament – die Sozialministerin aufgefordert wird, gemeinsam mit den Ländern und Sozialversicherungen einen One-Stop-Shop pro Bundesland einzurichten und damit den Spießrutenlauf für die Betroffenen endlich zu beenden.

Der Österreichische Behindertenrat fordert seit langem die Schaffung von One-Stop-Shops zur optimalen Versorgung und Finanzierung von Hilfsmitteln (siehe Positionspapier).

Auch in den Gesprächen mit den Spitzenkandidat*innen der politischen Parteien im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 pochte Behindertenrat-Präsident Klaus Widl auf die rasche Einrichtung derselben.
Schließlich wurde im von ÖVP, SPÖ und NEOS am 27. Februar veröffentlichten Regierungsprogramm auf Seite 120 folgendes festgehalten: „Heilbehelfe/Hilfsmittel: Sicherstellung einer zentralen Antrags- / Abwicklungsstelle (z. B. ÖGK)“.

„Wir sehen diesen Entschließungsantrag als einen wichtigen ersten Schritt und bieten der Sozialministerin in weiterer Folge unsere Expertise bei der genauen Ausgestaltung der One-Stop-Shops an“, erklärt Manuela Lanzinger vom Österreichischen Behindertenrat und führt weiters aus: „Wir werden ganz genau darauf achten, dass dem Entschließungsantrag auch Taten folgen und die nächsten Schritte zur Realisierung der One-Stop-Shops gesetzt werden.“

Service-Links

Regierungsprogramm 2025-2029, Seite 120: „Heilbehelfe/Hilfsmittel: Sicherstellung einer zentralen Antrags- / Abwicklungsstelle (z. B. ÖGK)“

Österreichischer Behindertenrat zu Regierungsprogramm 2025-2029 (Presseaussendung vom 28. Februar 2025)

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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