• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Petition: Weg mit den Einkommensgrenzen für Chancengleichheit!

Petition: Weg mit den Einkommensgrenzen für Chancengleichheit!

28. Mai 2026

Petition der Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich zum oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz

Petition „Weg mit den Einkommensgrenzen für Chancengleichheit!“ der IVMB in Oberösterreich mit 33 von 6.500 benötigten Unterschriften.

Mit Inkrafttreten des oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes 2008 wurde der politische Wille festgeschrieben, die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Im Rahmen der politischen Bemühungen für mehr Inklusion wird es Menschen mit Behinderungen im letzten Jahrzehnt unter anderem erleichtert, sich am ersten Arbeitsmarkt zu etablieren.

Dank der „Persönlichen Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz“ oder auch „Integriert studieren“, ergeben sich für Menschen mit Behinderungen Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss und berufliche Aufstiegschancen.

Hier lauert für Betroffene ein „Ambitions-Dilemma“

Was nützt der beste Hochschulabschluss, wenn das Einkommen politisch durch die sogenannte Beitragsverordnung zum oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz auf EUR 2.000,00 Schoneinkommen bei Persönlicher Assistenz bzw. EUR 1.350,00- bei Voll- oder Teilbetreuung begrenzt wird?

Erzielen betroffene Personen ein Einkommen oberhalb der jeweiligen Grenzen, werden sie zur Kasse gebeten, denn sie benötigen Unterstützung in Form einer Hauptleistung, wie sie im oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz (Oö ChG) bezeichnet wird. Betroffene Menschen mit Behinderungen bezahlen gewissermaßen für ihr Engagement in Studium, Fortbildung oder am Arbeitsmarkt, wodurch sich ja erst ein höheres Einkommen ergibt, das dann bis zur Höhe des jeweiligen Schoneinkommens abgeschöpft wird.

Auch aufgrund einer körperlichen, mentalen, psychischen oder Sinnesbehinderung pensionierte Menschen müssen bei Überschreitung der Grenzen für Leistungen aufgrund des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes Beiträge bezahlen. Darüber hinaus sind betroffene Personen seit 2024 verpflichtet, bei Bezug einer Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetze eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Ergibt sich aufgrund dieser Veranlagung eine Gutschrift, zählt diese als zusätzliches Einkommen und wird ebenfalls abgeschöpft.

Einkommensverlust für Menschen mit Behinderungen

Da diese Grenzen seit Einführung 2008 nur zwei Mal (und nicht jährlich) valorisiert wurden, entstand für Betroffene ein drastischer, nicht wieder gut zu machender Einkommensverlust. Hätte man nämlich seit 2008 die Einkommensgrenze jährlich um die Inflationsrate valorisiert, würde sie heute bei ca. EUR 2.3000,00 liegen . Außerdem ergibt sich aus der Einkommensgrenze für Betroffene zusätzlich ein steuerlicher Nachteil. Während die Lohnsteuer vom gesamten Bruttoeinkommen berechnet wird, steht Menschen mit Behinderungen nur der bereits bekannte Betrag des Schoneinkommens zur Verfügung.

All diese Benachteiligungen stellen für Betroffene gegenüber Menschen ohne Behinderungen hinsichtlich der freien Verfügung über ihre finanziellen Mittel eine erhebliche Ungleichbehandlung dar.

Deshalb fordert die Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich den oberösterreichischen Landtag auf, die Beitragsverordnung im Zuge der derzeitigen Novellierung des oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes zu verändern und die darin geregelten Einkommensgrenzen ersatzlos abzuschaffen.

Nutzen Sie die Chance, dieses Anliegen noch vor dem Inkrafttreten des novellierten oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes zu unterstützen!

Service Links

Petition: Weg mit den Einkommensgrenzen für Chancengleichheit!

Oö. Chancengleichheitsgesetz – Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität / Beschäftigung

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Blick in den Sitzungssaal des österreichischen Parlaments während einer Veranstaltung. Sozialministerin Korinna Schumann spricht am Rednerpult vor zahlreichen Besucher*innen.

20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

28. Mai 2026

Im Parlament wurde am 28. Mai 2026 das 20-jährige Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) gewürdigt. Im Mittelpunkt standen Fortschritte und weiterer Reformbedarf.

Klaus Widl bei der Eröffnung der Feier am Podium

Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat

21. Mai 2026

Der Österreichische Behindertenrat feierte am 21. Mai 2026 sein 50-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung in Wien. Im Mittelpunkt standen fünf Jahrzehnte organisierter Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Messingfarbene Steine der Erinnerung im Gehsteig für Siegfried Braun und weitere Opfer des Nationalsozialismus. Auf den Tafeln stehen Namen sowie Informationen zu Deportation und Ermordung. Daneben liegen drei weiße Rosen.

Stein der Erinnerung für Siegfried Braun und die Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft enthüllt

20. Mai 2026

Ein neuer Stein der Erinnerung in der Wiener Josefstadt macht auf die Geschichte der Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft und ihres Gründers Siegfried Braun aufmerksam.

Gruppenfoto bei den Sensibilisierungstagen Barrierefreiheit in der Säulenhalle des Parlaments. Mehrere Personen stehen gemeinsam zwischen hohen Marmorsäulen, darunter Menschen mit und ohne Behinderungen. Zwei Personen nutzen Rollstühle, außerdem ist ein Assistenzhund zu sehen. Rund um die Gruppe befinden sich Informationsstände und Bildschirme.

Sensibilisierungstage Barrierefreiheit im Parlament

20. Mai 2026

Das Thema „Arbeitswelt und Behinderung“ stand im Mittelpunkt der Sensibilisierungstage 2026 im Österreichischen Parlament.

Papier mit der Aufschrift „Bewerbung“ und Kugelschreiber darauf.. Foto: Pixabay/loufre

Interviews zu Studie über Erfahrungen mit AMS

13. März 2026

Für eine Studie im Auftrag des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) werden Menschen mit Behinderungen gesucht, die über ihre Erfahrungen mit Angeboten des AMS berichten möchten.

Patrick Berger, Klaus Widl und Christine Steger am Podium vor Roll-ups des Österreichischen Behindertenrats bei der Pressekonferenz zum Ausgleichstaxfonds.

Ausgleichstaxfonds langfristig absichern

2. März 2026

Bei einer Pressekonferenz des Behindertenrats stand die Zukunft des Ausgleichstaxfonds im Mittelpunkt. Angesichts stark steigender Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen wird eine nachhaltige finanzielle Absicherung gefordert.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat