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Startseite › Aktuelles › News › Sozialhilfe-Neuregelung muss Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen

Sozialhilfe-Neuregelung muss Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen

9. September 2026

Forderungen für Menschen mit Behinderungen müssen bei der Sozialhilfereform umgesetzt werden.

Rollstuhlnutzer hebt Geld beim Bankomat-Gerät ab.

Gemäß Art. 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Die Sozialhilfe ist ein wesentliches Instrument, um dies zu erreichen.

Bisher wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe nicht ausreichend berücksichtigt.

In dem am 7. September 2026 medial bekannt gewordenen Entwurf zur Reform der Sozialhilfe sind folgende Punkte betreffend Menschen mit Behinderungen enthalten: die Verdoppelung des Vermögensfreibetrags, das Verbot der Anrechnung des therapeutischen Taschengelds und vergleichbarer Leistungen, die Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf, sowie der Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen für Personen über 25 Jahre.

„Wir sind erfreut darüber, dass die Reform der Sozialhilfe dazu genutzt werden soll, diese besser an die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Gerade der Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen ist ein wichtiger Baustein zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Dabei handelt es sich um wesentliche Forderungen, die der Österreichische Behindertenrat im Rahmen eines mehrfachen intensiven Austauschs, zuletzt am 16. Juli 2026, an das Sozialministerium herangetragen hat.

Die vom Behindertenrat geforderte eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam mit anderen Personen in einem Haushalt leben, sieht der Entwurf jedoch nicht vor. Eine solche Bedarfsgemeinschaft ist notwendig, damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr vom Einkommen ihrer Familienmitglieder abhängig sind.

„Ich fordere die Bundes- und Landespolitik dazu auf, die vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich zu beschließen und umzusetzen. Außerdem ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen zu etablieren“, hält Klaus Widl abschließend fest.

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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