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Startseite › Aktuelles › News › UN-Menschenrechtsrat: Lagebericht österreichischer Zivilgesellschaft

UN-Menschenrechtsrat: Lagebericht österreichischer Zivilgesellschaft

7. November 2023

In Österreich mangelt es an Fortschritten u.a. in den Bereichen inklusive Bildung, Arbeitsmarktzugang und Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen.

Pressegespräch am 7. November 2023 in der Volksanwaltschaft. Von links nach rechts: Bernhard Achitz, Volksanwalt, Rita Isiba, Geschäftsführerin ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und Florian Horn, Österreichische Liga für Menschenrechte
Pressegespräch am 7. November 2023 in der Volksanwaltschaft. Von links nach rechts: Bernhard Achitz, Volksanwalt, Rita Isiba, Geschäftsführerin ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und Florian Horn, Österreichische Liga für Menschenrechte

Die Österreichische Liga für Menschenrechte bringt am 7. November 2023 den „Universal Periodic Review“-Zwischenbericht der Zivilgesellschaft zu Österreich bei den Vereinten Nationen in Genf ein. Auch von Seiten des Österreichischen Behindertenrats gab es hierzu Eingaben. Zu diesem Anlass findet am 7. November ein Pressegespräch mit der Volksanwaltschaft, der Österreichischen Liga für Menschenrechte und ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit statt. Hierbei wird auch ein neu entwickeltes Online-Tool vorgestellt, mit dem sich schnell und einfach ein Überblick über den aktuellen Umsetzungstand verschaffen lässt.

Universal Periodic Review

Beim Universal Periodic Review (UPR, allgemeines periodisches Überprüfungsverfahren) handelt es sich um ein Prüfverfahren, das der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seit 2008 praktiziert. Bei diesem Verfahren wird – anders als beim Staatenprüfverfahren vor dem Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, bei dem es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ging – die Menschenrechtssituation auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen überprüft.

Beim UPR werden Staaten durch Staaten überprüft – und nicht wie bei den Menschenrechtsabkommen von Fachausschüssen. Das vorrangige Ziel des UPR-Verfahrens ist die Verbesserung der Menschenrechtslage und die Einhaltung bzw. Förderung menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Was die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich betrifft, stellt der UPR-Zwischenbericht Österreich ein schlechtes Zeugnis aus. Vor allem in den Bereichen der inklusiven Bildung, des Arbeitsmarktzugangs und des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen wurden keine Fortschritte gemacht. Weitere ausführliche Informationen lassen sich direkt im Zwischenbericht nachlesen.

United Nations Human Rights Council: Universal Periodic Review - 44th session, 6- 17 November 2023

Service-Links

Österreichische Liga für Menschenrechte: Midterm Report Universal Periodic Review, 3. Zyklus (Österreich) (PDF)

Austrian League for Human Rights: Midterm Report Universal Periodic Review, 3rd Cycle (Austria) (PDF)

UPR-Report der Österreichischen Liga für Menschenrechte

UPR-Report der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Thema Behinderung

Universal Periodic Review (UPR)

Österreichische Liga für Menschenrechte

Volksanwaltschaft

ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Universeller Überprüfungsmechanismus (UPR)

United Nations Human Rights Council – Universal Periodic Review, Austria

von Felix Steigmann

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