• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
      • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat
    • Fachkonferenz 2026: Gewalt
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Finanzierung menschenrechtsverletzender Institutionen durch EU-Gelder

Finanzierung menschenrechtsverletzender Institutionen durch EU-Gelder

12. Juni 2025

1,1 Milliarden Euro, 63 Projekte, sechs Länder, ein Muster: Wie EU-Fonds die Grundrechte verletzen

Hand hält aufgefächerte Euroscheine
Foto: Pixabay/moerschy

Im Rahmen des Projekts FURI – EU-Fonds für Grundrechte hat der Verein Bridge EU gemeinsam mit ENIL (Europäisches Netzwerk für selbstbestimmtes Leben) und der Validity foundation einen neuen Bericht mit dem Titel „1,1 Milliarden Euro, 63 Projekte, sechs Länder, ein Muster: Wie EU-Fonds die Grundrechte verletzen“ veröffentlicht.

Dieser Bericht belegt erneut, wie durch EU-Gelder Einrichtungen und Projekte finanziert werden, die im klaren Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten stehen. Vor allem drei Gruppen sind betroffen: Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und die Gruppe der Roma. Der Bericht basiert auf sechs Länderberichten: Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Polen, Ungarn und Rumänien. Es wurden 63 Projekte in diesen Ländern beleuchtet. Für die Finanzierung dieser Projekte wurden 1,1 Milliarden Euro aus EU-Mitteln aufgewendet.

Dass Institutionen, Projekte, Heime, etc. mit EU-Geldern finanziert werden, die klar im Widersprich mit der EU-Grundrechtscharta, sowie UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und anderen Menschenrechtsverträgen stehen, wird schon lange Zeit scharf kritisiert. Erst kürzlich wieder durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) in den „abschließenden Bemerkungen“ an die Europäische Union (EU). Der UN-Fachausschuss hält an mehreren Stellen fest, dass der Bau und die Instandhaltung von Institutionen nicht mit EU-Geldern finanziert werden darf. Die EU hat die UN-BRK ratifiziert und sich somit auch zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Segregierende Wohnformen und Bildungseinrichtungen verletzen die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmtes, unabhängiges Wohnen und ein inklusives Bildungssystem müssen sichergestellt werden.

Service-Links

Bridge EU

EU Funds for Fundamental Rights (FURI)

European Network on Independent Living (ENIL)

Validity foundation

Zusammenfassung der abschließenden Bemerkungen des Behindertenrats

PRESS RELEASE – 1,1 billion EUR, 63 projects, six countries, one pattern: how EU funds violate fundamental rights

von Gudrun Eitgelsreiter

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Sujet UNIKATE 2026 Preisverleihung: Foto Preisträger*innen 2025

UNIKATE Preisverleihung 2026: Anmeldung und Programm

28. August 2026

Am 14. September findet bereits zum 15. Mal die UNIKATE Preisverleihung statt.

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Jahreskonferenz 2026

30. Juli 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Illustration zeigt zwei gedruckte Ausgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

20 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Was hat sich verändert?

31. August 2026

Organisationen von Menschen mit Behinderungen sind eingeladen, sich bis 15. September 2026 an einer internationalen Umfrage zu beteiligen.

Bild des UN-Logos und folgender Text: Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen). Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

UN-BRK Art. 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ – Stellungnahme

30. Juli 2026

Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 9 zu Artikel 11 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Risikosituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen

Flugzeugtragfläche über einem Wolkenbedeckten Himmel

Stärkung der Rechte für Flugreisende mit Behinderungen: Rat der Europäischen Union erteilt Zustimmung

13. Juli 2026

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Rat der Europäischen Union am 13. Juli 2026 seine Zustimmung zur Überarbeitung der EU-Regelungen zu den Fluggastrechten erteilt.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat