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Startseite › Aktuelles › News › Finanzierung menschenrechtsverletzender Institutionen durch EU-Gelder

Finanzierung menschenrechtsverletzender Institutionen durch EU-Gelder

12. Juni 2025

1,1 Milliarden Euro, 63 Projekte, sechs Länder, ein Muster: Wie EU-Fonds die Grundrechte verletzen

Hand hält aufgefächerte Euroscheine
Foto: Pixabay/moerschy

Im Rahmen des Projekts FURI – EU-Fonds für Grundrechte hat der Verein Bridge EU gemeinsam mit ENIL (Europäisches Netzwerk für selbstbestimmtes Leben) und der Validity foundation einen neuen Bericht mit dem Titel „1,1 Milliarden Euro, 63 Projekte, sechs Länder, ein Muster: Wie EU-Fonds die Grundrechte verletzen“ veröffentlicht.

Dieser Bericht belegt erneut, wie durch EU-Gelder Einrichtungen und Projekte finanziert werden, die im klaren Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten stehen. Vor allem drei Gruppen sind betroffen: Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und die Gruppe der Roma. Der Bericht basiert auf sechs Länderberichten: Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Polen, Ungarn und Rumänien. Es wurden 63 Projekte in diesen Ländern beleuchtet. Für die Finanzierung dieser Projekte wurden 1,1 Milliarden Euro aus EU-Mitteln aufgewendet.

Dass Institutionen, Projekte, Heime, etc. mit EU-Geldern finanziert werden, die klar im Widersprich mit der EU-Grundrechtscharta, sowie UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und anderen Menschenrechtsverträgen stehen, wird schon lange Zeit scharf kritisiert. Erst kürzlich wieder durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) in den „abschließenden Bemerkungen“ an die Europäische Union (EU). Der UN-Fachausschuss hält an mehreren Stellen fest, dass der Bau und die Instandhaltung von Institutionen nicht mit EU-Geldern finanziert werden darf. Die EU hat die UN-BRK ratifiziert und sich somit auch zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Segregierende Wohnformen und Bildungseinrichtungen verletzen die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmtes, unabhängiges Wohnen und ein inklusives Bildungssystem müssen sichergestellt werden.

Service-Links

Bridge EU

EU Funds for Fundamental Rights (FURI)

European Network on Independent Living (ENIL)

Validity foundation

Zusammenfassung der abschließenden Bemerkungen des Behindertenrats

PRESS RELEASE – 1,1 billion EUR, 63 projects, six countries, one pattern: how EU funds violate fundamental rights

von Gudrun Eitgelsreiter

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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