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Startseite › Aktuelles › News › Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau

Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau

2. Januar 2026

Seit 1. Jänner 2026 fördert das Land Wien altersgerechte und barrierefreie Umbauten mit bis zu 7.500 Euro.

Rollstuhlnutzerin putzt über einem Waschbecken ihre Zähne, Foto von Centre for Ageing Better auf Unsplash

Das Land Wien unterstützt Wiener*innen ab 60 Jahren beim altersgerechten und barrierefreien Umbau ihrer Wohnung. Gefördert werden Wohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser. Ziel ist es, ein sicheres Wohnen im eigenen Zuhause zu erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter zu ermöglichen.

Mit Jahresbeginn 2026 wurde die Förderung ausgeweitet: Bisher konnten bis zu 35 % der förderbaren Kosten beantragt werden, maximal 4.200 Euro. Nun sind bis zu 50 % der förderbaren Kosten möglich, höchstens jedoch 7.500 Euro.

Welche Umbauten gefördert werden

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und Installationen, die altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern und den Vorgaben der ÖNORM B 1600 entsprechen. Dazu zählen unter anderem barrierefreie Zugänge wie Rampen, Treppenlifte oder motorische Türöffnungshilfen. Häufig betreffen die Umbauten den Sanitärbereich, zum Beispiel durch bodenebene Duschen, unterfahrbare Waschtische, Raumvergrößerungen oder tragfähige Wände für Stütz- und Haltegriffe. Auch Duschsitze und Thermostatarmaturen können Teil der Förderung sein.

Welche Maßnahmen im konkreten Fall gefördert werden können, wird im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt. Dabei gelten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz. Für eine Person liegt die Grenze bei 43.770 Euro, für zwei Personen bei 65.230 Euro Jahres-Haushaltseinkommen.

Die Beratungsgespräche finden bei der gemeinsamen Informations- und Einreichstelle der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten und der Technischen Stadterneuerung statt.

Adresse: 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09, Info-Point
Zeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Telefonische Auskünfte unter 01 4000 74860

Service-Link

Förderung für altersgerechten Umbau – Antrag

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

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Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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