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Startseite › Aktuelles › News › Zivilschutz-Probealarm: Fragen an Menschen mit Behinderungen

Zivilschutz-Probealarm: Fragen an Menschen mit Behinderungen

2. Oktober 2025

Österreichischer Behindertenrat und Innenministerium fragen: Erreichen Warnungen auch Menschen mit Behinderungen?

Werbeplakat für AT-Alert. Österreichs Bevölkerungs-Warnsystem auf lila Hintergrund. "Sofort informiert. Ohne Registrierung. Direkt aufs Smartphone. Völlig anonym. Zivilschutzprobealarm am ersten Samstag im Oktober. Österreichweite Testauslösung"
© BMI

Am Samstag, 4. Oktober 2025, findet in ganz Österreich wieder der bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt. Zwischen 12 und 12:45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

Die Signale können derzeit über etwa 8.300 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.

Neben der Sirenenprobe werden – wie im Vorjahr – auch heuer während des Zivilschutz-Probealarms zwischen 12 und 13 Uhr Testauslösungen von AT-Alert durchgeführt.

AT-Alert ist eine Ergänzung des österreichischen flächendeckenden Warnsystems. Dabei können die Behörden regionale oder flächendeckende Warnungen über die Mobilfunkbetreiber verschicken. Das System basiert auf einer eigenständigen Technologie für die Nachrichtenübertragung. Dabei werden Textmeldungen auf Mobiltelefone, die im betroffenen Bereich eingeloggt sind, versendet. Mögliche Warnhinweise betreffen etwa Gefahren wie Extremwetter-Ereignisse, Naturkatastrophen, drohende Überschwemmungen oder Waldbrände.

Ihre Mithilfe ist gefragt

Der Österreichische Behindertenrat unterstützt das Bundesministerium für Inneres (BMI) bei der Klärung der Frage: Erreichen die AT-Alert-Warnungen Menschen mit Behinderungen zuverlässig?

Rückfrageformular AT-Alert: Fragen an Menschen mit Behinderungen (PDF)

Rückfrageformular AT-Alert: Fragen an Menschen mit Behinderungen in Leicht Lesen (PDF)

Bitte helfen Sie mit und füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie diesen anschließend an:

E-Mail: dachverband@behindertenrat.at, Betreff: Warnsystem AT-Alert

Post: Kennwort „Warnsystem AT-Alert“
Österreichischer Behindertenrat
Favoritenstraße 111/11
A-1100 Wien

Der Österreichische Behindertenrat sammelt die Rückmeldungen und leitet sie an das Innenministerium weiter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Weshalb setzt sich der Behindertenrat für barrierefreie Warnungen ein?

Im Notfall ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen rechtzeitig gewarnt werden. Die Warnungen müssen sie zuverlässig erreichen, damit sie wissen, welche Schritte notwendig sind, um sich in Sicherheit zu bringen.

Service-Links

Rückfrageformular AT-Alert: Fragen an Menschen mit Behinderungen (PDF)

Rückfrageformular AT-Alert: Fragen an Menschen mit Behinderungen in Leicht Lesen (PDF)

www.AT-alert.at: Informationen über AT-Alert

www.AT-alert.at: Informationen über AT-Alert in Österreichischer Gebärdensprache

www.AT-alert.at: Informationen in Leicht Lesen

Zivilschutz Probealarm (PDF)

Anleitung für Android-Smartphones

Anleitung für Android-Mobiltelefon zur Einstellung des AT-Alerts "Wie empfange ich die Testauslösung? Auf Einstellungen gehen. Dann auf Benachrichtigungen. Erweiterte Einstellungen. Notfallwarnungen. Hier kann man die Benachrichtigungen aktivieren.

Anleitung für iPhones

Anleitung AT-Alert-Aktivierung für iPhones: "Wie empfange ich die Testauslösung? Auf Einstellungen gehen. Dann auf Mitteilungen. Nach ganz unten scrollen. Notfallwarnungen. Hier kann man die Benachrichtigungen aktivieren"

© BMI

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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