Mit dem Entwurf für das Doppelbudget 2027/2028 und dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 legte die Bundesregierung ihre budgetpolitischen Vorhaben für die kommenden Jahre vor. Finanzminister Markus Marterbauer hielt dazu am 10. Juni 2026 im Nationalrat seine Budgetrede.
Der Österreichische Behindertenrat nahm eine erste Einschätzung jener Maßnahmen vor, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Nachfolgend werden jene Punkte zusammengefasst, die aus Sicht des Behindertenrats besonders relevant sind.
Doppelbudget 2027/2028
UG 13: Justiz
Es ist erfreulich, dass trotz der schwierigen budgetären Situation das Detailbudget „13.01.02 Erwachsenenschutz“ und damit die Mittel für die Erwachsenenschutzvereine im Jahr 2027 und 2028 jeweils leicht angehoben werden und damit die Erwachsenenvertreter-Betreuungsstellen ausgebaut werden.
UG 21: Soziales
Das Detailbudget „21.04.01 Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen“ sinkt im Jahr 2027 um 15,7 Mio. und im Jahr 2028 um 17,5 Mio. Grund dafür ist die Konsolidierung beim Ausgleichstaxfonds (ATF). Um die riesige Finanzierungslücke in Höhe von 100 Mio. im ATF zu schließen, hat die Bundesregierung im Jahr 2025 beschlossen degressiv gestaffelt zusätzliche Bundesmittel an den ATF zu überweisen. Das jetzige Doppelbudget entspricht hierbei dem damals definierten Pfad.
Besonders positiv zu erwähnen ist, dass im Budget die erforderlichen Mittel vorgesehen sind, um das Pflegegeld 2027 und 2028 valorisieren zu können.
UG 30: Bildung
Der Budgetentwurf sieht zusätzliche Mittel in Höhe von 130 Mio. im Jahr 2027 und 210 Mio. im Jahr 2028 für die Bereiche Elementarpädagogik, Ganztagsschulen, Inklusion und Schulpsychologie vor. Eine genaue Aufteilung auf die vier Bereiche ist aus dem Budget nicht ersichtlich. Es bleibt also zu hoffen, dass dem Bereich Inklusion im tatsächlichen Budgetvollzug ausreichend Mittel zugeordnet werden um die angekündigten Reformen (Rechtsanspruch auf 11. und 12. Schuljahr, Neukonzipierung SPF, usw.) zweckmäßig umsetzen zu können.
UG 31: Frauen
Positiv hervorzuheben ist hier vor allem ein Budgetplus von insgesamt 21,3 Mio. für die beiden Jahre 2027 und 2028 für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung. Diese Mittel sollen laut dem Budgetentwurf für den Ausbau von Gewaltschutzzentren und Frauenberatungsstellen verwendet werden. Wichtig wäre, dass bei der Umsetzung auch die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen, die überproportional von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden.