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Startseite › Aktuelles › News › Budgetpläne 2027 und 2028 aus Sicht von Menschen mit Behinderungen

Budgetpläne 2027 und 2028 aus Sicht von Menschen mit Behinderungen

16. Juni 2026

Die vorliegenden Budgetentwürfe enthalten sowohl positive Signale als auch Einschnitte, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Person sitzt auf einem Sofa, hält ein Smartphone in der Hand und bedient einen Taschenrechner auf einem Tisch. Daneben liegen Unterlagen mit Zahlen und Diagrammen.

Mit dem Entwurf für das Doppelbudget 2027/2028 und dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 legte die Bundesregierung ihre budgetpolitischen Vorhaben für die kommenden Jahre vor. Finanzminister Markus Marterbauer hielt dazu am 10. Juni 2026 im Nationalrat seine Budgetrede.

Der Österreichische Behindertenrat nahm eine erste Einschätzung jener Maßnahmen vor, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Nachfolgend werden jene Punkte zusammengefasst, die aus Sicht des Behindertenrats besonders relevant sind.

Doppelbudget 2027/2028

UG 13: Justiz

Es ist erfreulich, dass trotz der schwierigen budgetären Situation das Detailbudget „13.01.02 Erwachsenenschutz“ und damit die Mittel für die Erwachsenenschutzvereine im Jahr 2027 und 2028 jeweils leicht angehoben werden und damit die Erwachsenenvertreter-Betreuungsstellen ausgebaut werden.

UG 21: Soziales

Das Detailbudget „21.04.01 Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen“ sinkt im Jahr 2027 um 15,7 Mio. und im Jahr 2028 um 17,5 Mio. Grund dafür ist die Konsolidierung beim Ausgleichstaxfonds (ATF). Um die riesige Finanzierungslücke in Höhe von 100 Mio. im ATF zu schließen, hat die Bundesregierung im Jahr 2025 beschlossen degressiv gestaffelt zusätzliche Bundesmittel an den ATF zu überweisen. Das jetzige Doppelbudget entspricht hierbei dem damals definierten Pfad.

Erfreulich ist, dass am 08.07.2026 von den Regierungsparteien eine Novelle zum BEinstG in das Parlament eingebracht wurde, mit der die zusätzlichen Budgetmitteln für den ATF gesetzlich verankert und auch über das Jahr 2029 hinaus festgeschrieben werden sollen.

Besonders positiv zu erwähnen ist, dass im Budget die erforderlichen Mittel vorgesehen sind, um das Pflegegeld 2027 und 2028 valorisieren zu können.

UG 30: Bildung

Der Budgetentwurf sieht zusätzliche Mittel in Höhe von 130 Mio. im Jahr 2027 und 210 Mio. im Jahr 2028 für die Bereiche Elementarpädagogik, Ganztagsschulen, Inklusion und Schulpsychologie vor. Eine genaue Aufteilung auf die vier Bereiche ist aus dem Budget nicht ersichtlich. Es bleibt also zu hoffen, dass dem Bereich Inklusion im tatsächlichen Budgetvollzug ausreichend Mittel zugeordnet werden um die angekündigten Reformen (Rechtsanspruch auf 11. und 12. Schuljahr, Neukonzipierung SPF, usw.) zweckmäßig umsetzen zu können.

UG 31: Frauen

Positiv hervorzuheben ist hier vor allem ein Budgetplus von insgesamt 21,3 Mio. für die beiden Jahre 2027 und 2028 für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung. Diese Mittel sollen laut dem Budgetentwurf für den Ausbau von Gewaltschutzzentren und Frauenberatungsstellen verwendet werden. Wichtig wäre, dass bei der Umsetzung auch die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen, die überproportional von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden.

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Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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