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Startseite › Aktuelles › News › EGMR: Hohe Priorität der Klimaklage von MS-Betroffenem

EGMR: Hohe Priorität der Klimaklage von MS-Betroffenem

3. Juli 2024

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klimaklage „Müllner v Austria“ hohe Priorität eingeräumt. Diese Entscheidung beschleunigt die Bearbeitung des Falls und unterstreicht seine Dringlichkeit.

Foto des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Hintergrund

Mex M. ist, wie viele andere Menschen mit Multipler Sklerose (MS), vom sogenannten Uhthoff-Phänomen betroffen. Ab einer Temperatur von 25 °C ist er auf einen Rollstuhl angewiesen, da sich durch hohe Temperaturen die Symptome der MS verstärken. Im Frühjahr 2021 reichte seine Anwältin Michaela Krömer eine Beschwerde beim EGMR in Straßburg ein. Der Fall hebt die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels hervor und fordert Maßnahmen von der österreichischen Regierung.

Prioritätsstatus und seine Bedeutung

Am 1. Juli 2024 verkündete der EGMR in einer Pressemitteilung, dass der Klimaklage gegen Österreich der Status „hohe Priorität“ eingeräumt wird. Diese Einstufung betont die Dringlichkeit und die grundlegende Bedeutung des Falls.

Reaktionen und weitere Schritte

Michaela Krömer, die Klimaanwältin und Gründerin der Initiative CLAW, äußerte sich beeindruckt von der Wichtigkeit, die der EGMR dem Verfahren beigemessen hat: „Ich bin sehr überwältigt von der Wichtigkeit, die der EGMR diesem Verfahren eingeräumt hat. Es kommt selten vor, dass man vorrangig behandelt wird und der Gerichtshof dies in einer eigenen Pressemitteilung kommuniziert.“

Nun muss die österreichische Bundesregierung bis zum 20. September eine Stellungnahme abgeben und darin konkrete Fragen des EGMR beantworten.

Pressemitteilung EGMR (auf Englisch): Notification to Government of the Müllner v. Austria application concerning the environment (PDF)

Von Victoria Biber

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