Die Geräte-Retter-Prämie fördert Reparaturen statt Neukäufe. Besonders für Menschen mit Behinderungen eröffnet dieses Programm neue Chancen, ihre oft unverzichtbaren Geräte länger und kostengünstiger instand zu halten.
Ab 12. Jänner 2026 können Menschen in Österreich wieder eine staatliche Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten beantragen. Die Geräte-Retter-Prämie gilt nicht nur für klassische Haushaltsgeräte, sondern auch für wichtige Geräte im Gesundheits- und Pflegebereich wie beispielsweise Rollstühle, Beatmungsgeräte, Blutdruckmessgeräte oder Hörgeräte. Die neue Geräte-Retter-Prämie ist der Nachfolger des früheren Reparaturbonus und setzt gezielt darauf, Ressourcen zu schonen, Abfall zu vermeiden und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern.
Was ist die Geräte-Retter-Prämie?
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Bundesförderung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), mit der Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten an Elektro- und Elektronikgeräten bis zu einem Betrag von 130 Euro finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, Reparieren attraktiver zu machen statt Geräte frühzeitig zu entsorgen.
Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Reparaturen an Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise im privaten Haushalt verwendet werden und auf der offiziellen Geräteliste der Prämie stehen. Besonders relevant für Menschen mit Behinderungen sind unter anderem:
- Rollstühle
- Pflegebetten
- Beatmungsgeräte
- Blutdruckmessgeräte
- Hörgeräte
- Arzneimittel-Pumpen
- Blutzuckermessgeräte
- Defibrillatoren
- Fieberthermometer
- Infrarotbestrahlungsgeräte
- Inhalationsgeräte
- Lichttherapiegeräte
- Notrufgeräte
- Pflegeruf-Sets
… und weitere Geräte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich.
Auf der Website www.geräte-retter-prämie.at ist ersichtlich, welche weiteren Geräte aktuell förderbar sind.
Wie funktioniert die Förderung?
Das Fördermodell ist folgendermaßen gestaltet:
Online Bon beantragen
Auf der Website www.geräte-retter-prämie.at kann ein sogenannter Geräte-Retter-Bon ausgestellt werden, der drei Wochen gültig ist.
Reparatur durchführen
Der Bon wird bei einem registrierten Partnerbetrieb eingelöst. Dort wird das defekte Gerät repariert oder gewartet.
Rechnung begleichen
Die volle Rechnung wird wie gewohnt beim Betrieb bezahlt.
Förderbetrag erhalten
Nach Einreichung der Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto ausgezahlt.
Wie hoch ist die Förderung?
50 % der förderfähigen Reparatur-, Service- oder Wartungskosten werden übernommen.
Die maximale Förderung pro Gerät beträgt 130 Euro.
Kostenvoranschläge werden separat mit bis zu 30 Euro gefördert.
Service-Links
Geräte-Retter-Prämie Informationsblatt zur Förderung von Reparaturen für Privatpersonen (PDF)
Geräteliste Elektrogeräte und Elektronikgeräte (PDF)
Position des Österreichischen Behindertenrats zur Hilfsmittelversorgung
Gesundheit ohne Barrieren. Inklusive, chancengleiche Versorgung für alle. Ein Nachbericht