• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
    • EuroKey
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Gewalt und Missbrauch an gehörlosen Kindern

Gewalt und Missbrauch an gehörlosen Kindern

9. Juni 2023

Bei der Volksanwaltschaft meldeten sich Opfer von Gewalt und Missbrauch im ehemaligen Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg,

Symboldbild Gehörlosigkeit: Durchgestrichenes Ohr

Bei der Volksanwaltschaft meldeten sich laut Berichten von ORF und Salzburg bislang rund 80 Opfer von Gewalt und Missbrauch im ehemaligen Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg, der heutigen Josef-Rehrl-Schule. Zwischen 1950 und den späten 1980er-Jahren sollen hunderte gehörlose Kinder im Internat gequält worden sein. 25 Opfer erhielten vom Land Salzburg eine einmalige Entschädigung zwischen mehreren tausend und 20.000 Euro. Weitere 37 Opfer warten aktuell auf eine Entscheidung über einen Ausgleich. Laut Mag. Helene Jarmer vom Österreichischen Gehörlosenbund seien auch in anderen Bundesländern gehörlose Menschen von der „schwarzen Pädagogik“ betroffen gewesen und hätten Anträge auf Heimopferrente und einmalige Entschädigung eingereicht.

„Schläge mit dem Stock, Ziehen an den Haaren, stundenlang nichts zu trinken trotz langer Märsche über den Mönchsberg, Essenszwang, bei dem auch zuvor Erbrochens mitgegessen werden musste: Die Opfer von Gewalt und Missbrauch im damaligen Landesinstitut für Hörbehinderte bzw. der Landestaubstummenanstalt in Salzburg-Lehen, der heutigen Josef-Rehrl-Schule, haben Psychologen der Volksanwaltschaft viele Missstände geschildert“, berichtet der ORF.

Die Gebärdensprache sei den Kindern und Jugendlichen nicht beigebracht worden und sogar verboten gewesen. Stattdessen seien Gehörlose gezwungen worden, Laute zu machen – und wenn diese nicht der deutschen Sprache entsprachen, dann habe es Prügel gegeben. Ein Lehrer habe die gehörlosen Kinder sogar gezwungen, Musikinstrumente zu lernen – auch hier habe es bei falschen Tönen Schläge gegeben.

Heimfahren durften die Kinder nur in den Sommerferien. Viele waren vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Lehrzeit in dem Internat und damit großteils von ihren Familien getrennt.

„Zwischen den 1950er und den 1980er Jahren habe unter mehreren Schulleitern dieses Regime geherrscht, heißt es von der Volksanwaltschaft. Einer davon war auch der Kurzzeit-Landeshauptmann Josef Rehrl, Bruder von Franz Rehrl, der vor dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls Landeshauptmann war. 30 der Opfer haben bisher eine Heimopferrente über die Volksanwaltschaft zugesprochen bekommen“, so der ORF-Bericht.

Johanna Wimberger von der Volksanwaltschaft schildert konkrete Zustände, nachzulesen auf ORF.at: „Die Kinder wurden nur dazu erzogen, von den Lippen abzulesen. Und sie wurden teilweise auch mit körperlicher Gewalt gezwungen, Laute zu bilden und zu sprechen, obwohl sie teilweise gänzlich gehörlos waren. Als besonders grausam haben die Betroffenen zum Beispiel berichtet, dass es verboten war, die Gebärdensprache zu benutzen – sowohl in der Schule als auch im Internat. Wenn sie sie benutzt haben, dann mussten sie zum Beispiel etwa in der Ecke stehen, mit dem Rücken zur Gruppe. Und das muss man sich so vorstellen: Wenn man gänzlich gehörlos ist, bekommt man dann über eine halbe Stunde, vielleicht auch eine Stunde nicht mit, was hinter dem Rücken passiert.“

Die Kinder hätten besonders den Durst als sehr qualvoll erlebt, heimlich auf der Toilette getrunken – immer mit der Angst im Rücken: Wenn man entdeckt wird, dann gibt’s wieder Schläge oder irgendwelche anderen Bestrafungen, ist im ORF-Bericht zu lesen.

Seelische Gewalt durch Sprachentzug

Mag. Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichische Gehörlosenbundes, wundert sich keineswegs, dass in der ehemaligen Taubstummenanstalt Salzburg der Gebrauch der Gebärdensprache verboten war und die Kinder körperlich bestraft wurden, wenn sie sich in ihrer Muttersprache verständigten.

„Seelische Gewalt durch Sprachentzug übt das Bildungssystem bis heute aus“, stellt Jarmer fest. „Bis heute ist die Österreichische Gebärdensprache keine offizielle Unterrichtssprache. Stattdessen sind gehörlose Schulkinder noch immer gezwungen, die Lautsprache Deutsch als erste Sprache anzunehmen.“ Zum Beispiel, indem man sie in eine sogenannte Integrationsklasse setzt. „Ein einzelnes gehörloses Kind unter 25 hörenden? Das ist Mobbing durch Sprachentzug und hat nichts mit moderner Inklusion zu tun!“, echauffiert sich Jarmer.

Gehörlose Schulabgänger*innen weisen im Schnitt ein deutlich schlechteres Bildungsniveau auf als hörende, weil sie in einer für sie fremden Sprache unterrichtet wurden, die sie nicht lernen konnten. Sie haben deshalb weit schlechtere Chancen, ihren beruflichen Werdegang und ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. „Es muss endlich möglich sein, gehörlose Kinder bundesweit bilingual-bimodal zu unterrichten“, fordert Helene Jarmer, die seit Jahren um einen Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache kämpft. „Ansonsten bekennt sich unser Bildungssystem zur schwarzen Pädagogik des letzten Jahrhunderts.“

Service-Links

Geschichte der Josef-Rehrl-Schule

Volksanwaltschaft

Österreichischer Gehörlosenbund

Gehörlosenverband Salzburg

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

Eine Frau und zwei Männer halten jeweils einen Kunstkatalog in Händen

Salzburgs erster Katalog für inklusive Kunst

16. Juni 2025

Im Kunstkatalog „AndersArt“ werden Arbeiten von 33 Salzburger Künstler*innen mit Behinderungen vorgestellt.

2 Männer und eine Frau sitzen an einem Podium

Erwachsenenschutzrecht darf nicht verschlechtert werden

14. Juni 2025

Budgetbegleitgesetz: Ab 1. Juli 2025 droht Menschen, die einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter haben, eine massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.

Nahaufnahme der Hände eine s mit Bleistift schreibenden Kindes

Kennzahlen inklusiver Bildung

14. Juni 2025

3,6 % der Schüler*innen hatten im Schuljahr 2022/23 einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wobei der Anteil der Mädchen mit 2,7 % geringer war als jener der Buben mit 4,4 %. Insgesamt besuchten 29.096 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2022/23 eine österreichische Schule.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat