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Startseite › Aktuelles › News › Wer schützt die Rechte Menschen mit Behinderungen?

Wer schützt die Rechte Menschen mit Behinderungen?

19. März 2020

Catalina Devandas ist die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie hat einen Appell zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen in Zeiten des COVID 19 Virus veröffentlicht.

Wer schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

Appell der UN-Sonderberichterstatterin Catalina Devandas

Gekürzte Übersetzung von Gudrun Eigelsreiter (Österreichischer Behindertenrat)

„Menschen mit Behinderungen fühlen sich zurückgelassen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus wie soziale Distanz und Selbst-Isolation sind für viele Menschen mit Behinderungen schwierig oder auch gar nicht einzuhalten. Manche brauchen beim Essen, Anziehen oder der Körperpflege Unterstützung. Die Staaten müssen zusätzliche Sozialschutz-Maßnahmen ergreifen, um eine Kontinuität in der Unterstützung während der gesamten Krise sicherzustellen.“

Die UN-Expertin betont auch die Wichtigkeit von Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Kontakte und damit das Risiko einer Ansteckung reduzieren können. Gleichzeitig brauchen auch Familienmitglieder und Pflegekräfte angemessene Vorkehrungen um in dieser Phase unterstützen zu können.

„Der einfache Zugang zu zusätzlicher, finanzieller Hilfe ist ebenfalls zentral. Es muss verhindert werden, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in noch größere Armut geraten.“

Catalina Devandas betont, dass Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, Kontakt mit ihren Familienmitgliedern und Freunden haben müssen. Sie müssen vor Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. „Staaten haben eine erhöhte Verantwortung gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe, aufgrund der strukturellen Diskriminierung, der diese Gruppe ausgesetzt ist.“ Außerdem macht sie auf die schlimme Situation von Menschen mit Behinderungen in psychiatrischen Einrichtungen und in Gefängnissen aufmerksam. In diesen Einrichtungen ist die Ansteckungsgefahr sehr groß und ein Mangel an Kontrolle von außen kann die Situation verschlimmern.

Öffentliche Kampagnen und Informationen von nationalen Gesundheitsorganisationen müssen in Gebärdensprache und in barrierefreien Formaten verfügbar sein, inklusive digitaler Technologie, Untertiteln, Relay Dienste, Textnachrichten, Leichter Lesen und Einfacher Sprache. In allen Phasen des staatlichen Umgangs mit dem Coronavirus müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Institutionen involviert werden.

Link zum Originaltext in Englischer Sprache: OHCHR COVID-19

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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