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Startseite › Aktuelles › News › Kritik an Begutachtungen zeigt Wirkung

Kritik an Begutachtungen zeigt Wirkung

3. Juni 2026

Der Behindertenrat fordert seit Jahren Verbesserungen bei medizinischen Begutachtungsverfahren. Nun wurde erreicht, dass mit 1. September 2026 ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen eingeführt wird.

Mutter und Sohn im Gespräch mit einem Arzt
Der Sozialausschuss des Nationalrats ebnete am 2. Juni 2026 den Weg für eine Sozialversicherungsnovelle.

Aktuell besteht lediglich bei Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Zuge von Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson. Mit 1. September 2026 wird ein solcher auch für medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich festgeschrieben. Die Betroffenen sind laut einem am 23. April 2026 eingebrachten Koalitionsantrag vorab darüber zu informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Auch bei ärztlichen Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden, sowie für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts wird es einen derartigen Rechtsanspruch geben.

Eine analoge Regelung wird darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und im Bereich des Sozialentschädigungsrechts eingeführt. Schon jetzt sei es den Erläuterungen zufolge gängige Praxis gewesen, bei derartigen Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen, nun wird das gesetzlich verankert. Dabei geht es beispielsweise um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise.

Regelung tritt mit 1. September in Kraft

Im Zuge der Ausschussberatungen wurde darauf hingewiesen, dass Regelung mit 1. September in Kraft treten werde. Weitere Verbesserungen seien in Arbeit, so sei beispielsweise ein Verhaltenskodex für Begutachter*innen geplant. Auch wolle man das Beschwerdemanagement neu aufsetzen und strebe eine gemeinsame Begutachtungsstelle für notwendige medizinische Untersuchungen an. Allerdings könnte die Umsetzung noch etwas dauern, da die Schaffung neuer Strukturen Zeit brauche.

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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