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Startseite › Aktuelles › News › Maßnahmen der Gesundheitskasse: Verschreibung von Medikamenten uvm

Maßnahmen der Gesundheitskasse: Verschreibung von Medikamenten uvm

17. März 2020

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein unbürokratisches Maßnahmenpaket für alle Patientinnen und Patienten geschnürt, das ab Montag gilt.

ÖGK

Unter diesem Link finden sie den Originaltext: www.gesundheitskasse.at.

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
  • Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten
  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für 1 Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei
  • gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.

„In dieser für uns alle schwierigen Situation ist es wichtig, dass die ÖGK jegliche Unterstützung bietet, damit den Menschen rasch geholfen werden kann. Die Menschen werden so bestmöglich geschützt und die Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert,“, meint dazu der Obmann des Verwaltungsrats der Österreichischen Gesundheitskasse, Matthias Krenn. Andreas Huss, stellvertretender Obmann des ÖGK-Verwaltungsrats: „Die getroffenen Maßnahmen auf Seiten der ÖGK sind aus Sicht der Versicherten eine große Erleichterung. Gerade die gefährdeten Risikogruppen können so ihre sozialen Kontakte wirksam einschränken. Auch eine eingeschränkte Ausbreitung bei den niedergelassenen ÄrztInnen kann so erreicht werden. Solidarisch fokussieren wir jetzt darauf die Risikogruppen zu schützen. Hier geht es vor allem um ältere Personen mit Vorerkrankungen bei Lunge und Herz. Wenn möglich kann jeder außerhalb der Risikogruppe auch in der Nachbarschaft bei Besorgungen aushelfen, damit die bedrohten Personen zuhause bleiben können. Gemeinsam schützen wir so vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und solche, die ein geschwächtes Immunsystem haben.“

Alle Maßnahmen dienen dazu, direkte soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren um die Menschen bestmöglich zu schützen.  Es ist wichtig, dass Menschen, auch im Falle einer anderen Erkrankung, möglichst wenig Außenkontakt haben um ein weiteres Risiko zu reduzieren.

Trotzdem garantiert die ÖGK die bestmögliche Versorgung der Versicherten auch unter extremen Situationen.

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