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Startseite › Aktuelles › News › Hilfe für am stärksten benachteiligte Personen

Hilfe für am stärksten benachteiligte Personen

2. April 2024

Die Europäische Kommission evaluiert die Unterstützung durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Zeitraum 2014 bis 2020. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation können Interessenträger und Bürger*innen Rückmeldungen abgeben.

Bild zeigt männliche Hand, die auf Tablet drückt, Foto: Canva

Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Fund for European Aid to the Most Deprived, kurz: FEAD) ist es, die schlimmsten Formen von Armut zu lindern und soziale Inklusion zu fördern.

Die Konsultation ist online in allen Amtssprachen der EU verfügbar und läuft bis 8. Mai 2024.

Beiträge von allen Bürger*innen und Organisationen sind willkommen, insbesondere von

  • Bürger*innen, die Unterstützung erhalten haben oder Unterstützung benötigen,
  • Organisationen, die an der Verwaltung der operationellen Programme im Zusammenhang mit dem Fonds beteiligt sind,
  • Begünstigten,
  • sonstigen Organisationen, die an der Politik der sozialen Eingliederung beteiligt sind.

Im Rahmen einer Ex-post-Evaluierung wird die Gesamtleistung des FEAD im Zeitraum 2014 bis 2020 bewertet. Dies umfasst die Aspekte Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Mehrwert auf EU-Ebene sowie die Komplementarität und Kohärenz mit anderen Fonds, Strategien und Instrumenten. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit sich der Europäische Hilfsfonds an neue Bedürfnisse anpassen lässt, etwa die COVID-19-Pandemie, die Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Energieversorgungsproblematik.
Diese helfen der Kommission dabei herauszufinden, wie diese Unterstützung künftig verstärkt werden kann, um sie wirksamer und gezielter zu gestalten.

Service-Links

Fund for European Aid to the Most Deprived (FEAD)

Öffentliche Konsultation zum Europäischen Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Bevölkerungsgruppen| European Social Fund Plus (europa.eu)

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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