• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
      • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat
    • Fachkonferenz 2026: Gewalt
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Selbstbestimmung bei reproduktiven Entscheidungen

Selbstbestimmung bei reproduktiven Entscheidungen

25. März 2026

Menschen mit Behinderungen können oft nicht frei über ihren Körper entscheiden. Der Behindertenrat fordert seit Jahren Verbesserungen.

Verhütungsmittel (Spirale) auf farbigem Hintergrund als Symbol für reproduktive Entscheidungen.
Entscheidungen über Verhütungsmittel betreffen Fragen der Selbstbestimmung und des Zugangs zu Informationen. Foto: Reproductive Health Supplies Coalition

Der Österreichische Behindertenrat beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Frage der Selbstbestimmung bei reproduktiven Entscheidungen von Menschen mit Behinderungen. Bereits in früheren Stellungnahmen und Berichten wurde darauf hingewiesen, dass Entscheidungen im Bereich Schwangerschaftsverhütung und Eingriffe, die die Fortpflanzungsfähigkeit betreffen, nicht immer auf einer freien und ausreichend informierten Einwilligung beruhen.[2][4]

Der Behindertenrat thematisierte diese Problematik wiederholt auch im Rahmen von Staatenprüfungen zur UN-Behindertenrechtskonvention und machte damit kontinuierlich auf bestehende Defizite aufmerksam. Trotz dieser langjährigen Hinweise besteht weiterhin Handlungsbedarf.

In der Staatenprüfung 2023 benannte der UN-Ausschuss ausdrücklich Berichte darüber, dass Menschen mit Behinderungen sterilisiert werden, ohne ihre freie, umfassende und persönliche Einwilligung gegeben zu haben, und dass auch Verhütungsmaßnahmen ohne entsprechende Zustimmung erfolgen. Daraus leitete der Ausschuss konkrete Empfehlungen an Österreich ab.[1]

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein wesentlicher rechtlicher Fortschritt erfolgte in Österreich mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001. Seither gilt, dass Eingriffe, die eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit bewirken, grundsätzlich nur mit persönlicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig sind. Liegt diese nicht vor, sind solche Maßnahmen nur in sehr engen Ausnahmefällen erlaubt und bedürfen zusätzlich einer gerichtlichen Genehmigung.[6]

Die rechtlichen Vorgaben sind klar. Eine Sterilisation ist nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Liegt keine Entscheidungsfähigkeit vor, sind zusätzliche Voraussetzungen und gerichtliche Genehmigungen erforderlich. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass es zu keinen unzulässigen Eingriffen kommt.[5]

Eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums aus dem Jahr 2019 zeigt weiterhin bestehenden Handlungsbedarf. Sie belegt, dass ein erheblicher Teil der befragten Menschen mit Behinderungen nicht selbst über Verhütung entscheiden kann und es zu Einflussnahmen durch andere Personen kommt. Auch operative Eingriffe beruhen demnach nicht immer auf einer freien und informierten Entscheidung.[3]

Barrierefreie Information und Unterstützung

Damit Selbstbestimmung tatsächlich gewährleistet ist, braucht es barrierefreie und verständliche Informationen. Beratung muss unabhängig erfolgen und sich an den Bedarfen der betroffenen Personen orientieren. Ebenso notwendig sind ausreichende Unterstützungsangebote für ein selbstbestimmtes Leben und für Elternschaft.

Der Österreichische Behindertenrat bringt diese Themen auch auf europäischer Ebene ein und engagiert sich im Europäischen Behindertenforum (EDF) für klare Regelungen und den Schutz reproduktiver Rechte.[7]

Veranstaltung in der Wiener Urania

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von LebensGroß und dem Österreichischen Behindertenrat zu Rechten, Beziehungen und Familienleben am 18. März 2026 in der Wiener Urania wurde erneut deutlich, wie zentral diese Themen für Menschen mit Lernschwierigkeiten sind.

In ihren Eröffnungsworten sprach Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats und Leiterin des Kompetenzteams Frauen mit Behinderungen, über grundlegende Rechte wie Selbstbestimmung, Partnerschaft, Familie und den Schutz vor Gewalt. Sie machte deutlich, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper zu entscheiden, Fragen zu stellen und Nein zu sagen, wenn sie etwas nicht wollen, und dass diese Rechte für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten im Alltag unerreichbar bleiben.

„Der Österreichische Behindertenrat kritisiert seit Jahren, dass Menschen mit Behinderungen nicht gut informiert und selbstbestimmt über ihr Leben, ihre Partnerschaft und ihre Sexualität entscheiden können. Auch die UN-Empfehlungen im Rahmen der Staatenprüfungen weisen auf dieses Defizit hin. Es braucht zielgruppengerechte sexuelle Bildung und barrierefreie Beratung zu Sexualität, Familienwunsch, Empfängnisverhütung sowie barrierefreie Kassenordinationen mit geschultem Personal im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“, verdeutlichte Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats und Leiterin des Kompetenzteams Frauen mit Behinderungen

Service-Links

Dokumentation von andererseits“Hauptsache, du kriegst kein Kind – Sterilisation von Menschen mit Behinderungen“ auf YouTube

1United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Austria, 2023.

2 Österreichischer Behindertenrat: Zivilgesellschaftsbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, 2013.

3 Mayrhofer, Hemma; Seidler, Yvonne; Ganner, Petra u. a.: Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen, 2019.

4 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, Wien, 2010.

5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 255.

6 Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 (KindRÄG 2001), BGBl. I Nr. 135/2000.

7 BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben: Sterilisation in Österreich seit Jahren thematisiert, dennoch wenig Aufmerksamkeit.

Österreichischer Behindertenrat

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Sujet UNIKATE 2026 Preisverleihung: Foto Preisträger*innen 2025

UNIKATE Preisverleihung 2026: Anmeldung und Programm

28. August 2026

Am 14. September findet bereits zum 15. Mal die UNIKATE Preisverleihung statt.

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Jahreskonferenz 2026

30. Juli 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Frau mit Ohrstöpseln bei einem Erste-Hilfe-Kurs

Alle sprechen Erste Hilfe

8. September 2026

Die Johanniter Österreich möchten mit ihren Erste Hilfe-Angeboten unabhängig von Sprache, Behinderung oder Lebenssituation alle Menschen erreichen.

Mehrere Kinderhände ertasten gemeinsam ein großes Straußenei. Darüber liegt der Filmtitel „Mit Ästen bis zum Himmel“, daneben der Hinweis „Ab 25. September im Kino“.

Film: Mit Ästen bis zum Himmel

8. September 2026

„Mit Ästen bis zum Himmel“ begleitet blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in ihrem Schulalltag am Bundes-Blindenerziehungsinstitut in Wien.

Weibliche Hand liegt auf einem Tisch und hält ein Mobiltelefon in der Hand, auf der die Ziva-App zu sehen ist

Zivilschutz-App „ZIVA“

7. September 2026

Mit „ZIVA“ startet Österreichs neue Zivilschutz-App: Sie informiert über Gefahren, warnt in Echtzeit und gibt individuelle Empfehlungen zur Vorsorge.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat