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Startseite › Aktuelles › News › Sozialausschuss befasst sich mit EU-Behindertenpolitik

Sozialausschuss befasst sich mit EU-Behindertenpolitik

15. April 2026

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrats ging es am 15. April 2026 um die EU-Jahresvorschau 2026. Dabei wurden auch Vorhaben der Europäischen Union zu Menschen mit Behinderungen besprochen.

Frontansicht des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien mit hohen Säulen, Figuren am Giebel und einer roten Flagge auf dem Dach vor blauem Himmel.
Foto: Kerstin Huber-Eibl

Am 15. April 2026 stand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrats die EU-Jahresvorschau 2026 auf der Tagesordnung. Sozialministerin Korinna Schumann stellte den Bericht zu den geplanten Vorhaben der Europäischen Union im Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vor.

EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Bericht wird auch die Weiterentwicklung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 angesprochen. Die Europäische Kommission hatte diese Strategie im Jahr 2021 vorgelegt. Sie baut auf der vorhergehenden EU-Strategie für Behinderungen auf und soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten unterstützen.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählen Barrierefreiheit, Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, politische und gesellschaftliche Teilhabe, selbstbestimmtes Leben sowie der Schutz vor Diskriminierung.

Für das Jahr 2026 ist eine weitere Maßnahme zur Weiterentwicklung dieser Strategie angekündigt. Österreich beteiligt sich an der Umsetzung der EU-Behindertenrechtsstrategie und bringt sich unter anderem über die EU Disability Platform ein. Die strategische Ausrichtung gilt als weitgehend im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030.

EU-Behindertenausweis und Parkkarte

Im Ausschuss wurde außerdem über den geplanten europäischen Behindertenausweis sowie eine unionsweit gültige Parkkarte für Menschen mit Behinderungen gesprochen. Sozialministerin Korinna Schumann informierte, dass die entsprechenden Rechtsakte derzeit noch nicht vorliegen.

Geplant ist ein vollständiger Austausch der bestehenden Ausweise. An der Gültigkeit der Dokumente soll sich dadurch nichts ändern. Unbefristete Parkausweise sollen weiterhin unbefristet gültig bleiben.

Ziel dieser Vorhaben ist es, die Anerkennung von Behinderungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

Strategie zur Bekämpfung von Armut

Ein weiteres Thema der EU-Jahresvorschau ist die geplante europäische Strategie zur Bekämpfung von Armut. Ziel dieser Strategie ist es, den Zugang zu grundlegenden Schutzmaßnahmen und Dienstleistungen zu stärken und die Ursachen von Armut zu bekämpfen.

Das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, die Zahl der von Armut bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken, darunter mindestens 5 Millionen Kinder. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Europäische Garantie für Kinder verwiesen, die Kinder unterstützen soll, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind.

Bericht zur Kenntnis genommen

Neben diesen Themen sprach Sozialministerin Schumann auch über weitere Vorhaben der Europäischen Union, etwa zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde sowie über Initiativen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und zur Förderung fairer Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union.

Der Bericht zur EU-Jahresvorschau 2026 wurde im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist ein parlamentarisches Gremium des Nationalrats. Dort beraten Abgeordnete über Gesetzesvorlagen, Berichte und politische Vorhaben in sozialpolitischen Bereichen. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmarktpolitik, Sozialversicherung, Pflege sowie Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.

Service Link

EU-Jahresvorschau 2026. Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-
InfoG
(PDF)

Kerstin Huber-Eibl

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